Die Aussetzung im Vollzug einer Anordnung des Ermittlungsrichters wegen des Verbrechens der staatlichen Folter
23 Beamte der Strafvollzugspolizei von Biella wurden in Ausführung einer Anordnung des Untersuchungsrichters wegen des Verbrechens der staatlichen Folter, das im Gefängnis an drei Gefangenen begangen wurde, vom Dienst suspendiert.
«Am vergangenen 6. Februar hatte der Untersuchungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Anwendung der vorsorglichen Massnahme des Hausarrests gegen den pro-tempore-Stellvertreter des Kommandanten angeordnet, wobei er sich das Recht vorbehielt, den Antrag nach dem Ergebnis der Vernehmungen zu stellen der Disqualifikationsanträge gegen die anderen siebenundzwanzig beteiligten Agenten», teilt die Staatsanwaltschaft mit.