Flash-Entwicklung zum Spiel zwischen Kayserispor und Fenerbahçe! Gerichtsbeschluss zum Abbruch

Flash Entwicklung zum Spiel zwischen Kayserispor und Fenerbahce Gerichtsbeschluss zum Abbruch


Das 2. Verwaltungsgericht von Kayseri entschied, die Hinrichtung wegen des Reiseverbots auszusetzen, auf Antrag des Anwalts eines Fenerbahçe-Anhängers bezüglich der Entscheidung, gelb-dunkelblaue Fans nicht zum Spiel zwischen Yukatel Kayserispor und Fenerbahçe am Samstag, den 4. März, zuzulassen , in der 24. Woche der Spor Toto Super League.


Zunächst wurde die Vollstreckung der Entscheidung des Sportsicherheitsausschusses der Provinz Kayseri beantragt, dass Fenerbahçe-Fans das in Kayseri ausgetragene Spiel zwischen Kayserispor und Fenerbahçe durch den im Besitz eines Passes befindlichen Anwalt Ahmet Demirci nicht besuchen dürfen Kayseri 2. Verwaltungsgericht durch die Rechtsanwälte Nilay Şenyüz Deligezer und Ömer Deligezer, und dann auf Antrag auf Aufhebung der Entscheidung als Ergebnis des durchzuführenden Prozesses entschied das betreffende Gericht, die Hinrichtung auszusetzen.


In der Entscheidung des 2. Verwaltungsgerichts Kayseri waren folgende Aussagen enthalten:


„In Anbetracht der Tatsache, dass es bei der Klage um die Schließung der Gästetribüne im Wettbewerb zwischen Yukatel Kayserispor-Fenerbahçe AŞ und um den Zutritt der Fans der Gastmannschaft zum Stadion geht, und in Anbetracht der Tatsache, dass der besagte Wettbewerb am 4. März stattfinden wird , handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der bei seiner Durchführung erschöpft ist und bei seiner Durchführung irreparablen oder unmöglichen Schaden anrichten kann.Der Vollzug des streitgegenständlichen Rechtsakts wird ohne jede Sicherheit bis zum Erfordernis der Verteidigung und der einstweiligen Verfügung ausgesetzt erfüllt sind oder aufgrund des Verteidigungscharakters nach Ablauf der Frist zur Erwiderung auf die Verteidigung und Zwischenentscheidung eine neue Entscheidung ergeht Es wurde einstimmig beschlossen, die Reaktionszeit auf die Zwischenentscheidung auf 1 Tag und bis festzulegen der beklagten Verwaltung mitteilen, dass sie verpflichtet ist, der einstweiligen Entscheidung nachzukommen.







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