Im Falle eines Schwangerschaftsverlusts unter 24 Wochen erhalten Mitarbeiter der flämischen und lokalen Regierung bald zwei Tage Trauerurlaub. Dies hat die flämische Regierung auf Antrag von Gwendolyn Rutten, Ministerin für Chancengleichheit und Verwaltungsangelegenheiten, beschlossen. Diese Regelung gibt es bereits nur in Neuseeland. Rutten fordert andere Regierungen und den Privatsektor auf, ihrem Beispiel zu folgen.
In unserem Land endet im Durchschnitt jede sechste Schwangerschaft mit einem Verlust, einem großen und schmerzhaften Ereignis. Wer nach der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, hat in Belgien Anspruch auf zehn Tage Trauerurlaub. Zu diesem Zeitpunkt gilt die Frucht offiziell als lebensfähig. Wenn der Schwangerschaftsabbruch jedoch früher erfolgt, müssen alle weiterhin gesetzeskonform arbeiten, auch wenn Traurigkeit und Schmerz oft gleich sind.
Neuseeland hat 2021 als erstes Land die 24-Wochen-Grenze durchbrochen. Dort erhalten beide Elternteile drei Tage Urlaub, und das gilt für alle Arbeitnehmer. Flandern ist erst die zweite Region der Welt, die diesem Beispiel teilweise folgt. Zum Teil, weil der Urlaub bei uns nur zwei Tage dauert und nur Mütter anspruchsberechtigt sind, nicht aber deren Partner. Derzeit haben nur Mitarbeiter flämischer und lokaler Behörden, wie z. B. Kommunalbehörden und OCMWs, Anspruch auf diesen Urlaub. Initiatorin Gwendolyn Rutten konnte vorerst nichts retten, ihre Befugnisse als flämische Ministerin für Chancengleichheit und Verwaltungsangelegenheiten sind in dieser Angelegenheit begrenzt.
Mir ist bewusst, dass zwei Tage nicht viel zu sein scheinen, aber mit dieser Initiative gibt die Regierung den Ton in der Gesellschaft an
„Mir ist bewusst, dass zwei Tage nicht viel zu sein scheinen“, sagt Rutten, „aber mit dieser Initiative gibt die Regierung den Ton in der Gesellschaft an.“ Ich hoffe, dass die anderen Regulierungsbehörden und Unternehmen diesem Beispiel folgen. Der Verlust einer Schwangerschaft ist immer sehr schwer. Das Mindeste, was wir tun können, ist, den Menschen ein paar Tage Zeit zu geben, damit sie sich erholen, mit ihren Lieben zusammen sein und sich Zeit für sich selbst nehmen können.“
Die neue Maßnahme wurde nun grundsätzlich genehmigt und wird spätestens im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.
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