Flämische Prämie für Abriss und Wiederaufbau um ein Jahr verlängert

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Zuvor hatte die Bundesregierung den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Rechnungen bis Ende 2023 verlängert. Wer diesen Satz von 6 Prozent unterschreitet, kann einen Antrag auf die flämische Prämie für Abriss und Wiederaufbau stellen, die somit auch ein Jahr länger gilt. Die Höhe der Prämie bleibt bei 100.000 Euro. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung der Umweltgenehmigung gestellt werden.

Allerdings werden die Vergabebedingungen verschärft. Wer 2023 eine Prämie beantragt, kommt nur in Frage, wenn der Neubau eine E-Stufe von maximal E24 statt E30 erreicht. Das soll die Menschen dazu anregen, energieeffizient zu bauen.

Jedes Jahr werden in Flandern etwa 500 Zuschüsse für Abriss und Wiederaufbau mit einem Gesamtbudget von 5 Millionen Euro beantragt. Darüber hinaus gelten andere Vorschriften für die Sanierung von Häusern mit schlechter Energieeffizienz.

Siehe auch: Demir zieht Berufungsgericht gegen Entscheidung VREG ein



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