Die Frist, innerhalb derer Steuerzahler ihre Ablehnung mitteilen können, die im Jahr 2022 angefallenen Krankheitskosten für die Bearbeitung der vorab zusammengestellten 730 2023 zu verwenden, wird ebenfalls verlängert
Datenübermittlungspflichtige Betreiber können bis zum 22. Februar 2023 Daten für das zweite Halbjahr 2022 übermitteln. Die gleiche Frist gilt für die Übermittlung von Daten für das Jahr 2022 an das Gesundheitskartensystem durch Augenoptiker. Die Verschiebung der Frist für die Übermittlung von Daten an das Gesundheitskartensystem (ursprünglich auf den 31. Januar 2023 festgelegt) wurde von der Einnahmenagentur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen festgelegt.
Eine Lösung, die darauf abzielt, den Schwierigkeiten einiger Berufsverbände zu begegnen und möglichst vollständige Informationen für die Erstellung der vorgefertigten Erklärung 2023 zu erhalten.
Mehr Zeit auch für den Widerspruch zur Datennutzung
Mit der am 15. Februar vom Direktor der Einnahmenbehörde unterzeichneten Bestimmung, um das Datenschutzsystem zu respektieren, die Frist, innerhalb derer die Steuerzahler ihre Weigerung mitteilen können, die im Jahr 2022 angefallenen medizinischen Kosten für die Bearbeitung der Vorabrechnung zu verwenden -kompiliert 730 2023. Um dieses Recht auszuüben, ist es möglich, das Formular bis zum 22. Februar 2023 direkt an die Agentur der Einnahmen zu senden oder vom 3. März bis zum 30. März 2023 direkt auf den authentifizierten Bereich der Website des Kartensystems zuzugreifen Gesundheitspflege.