Finanzamt: Steuern auf Leistungsprämien bei 5 % im Jahr 2024

Finanzamt Steuern auf Leistungspraemien bei 5 im Jahr 2024


Leistungsprämien für eine Beteiligung am Unternehmensgewinn bis zu 3.000 Euro werden im Jahr 2024 für Gehälter bis zu 80.000 Euro mit 5 % besteuert. Dies stellt die Agentur der Einnahmen in einem Rundschreiben zu den Bestimmungen des Haushaltsgesetzes klar. Die Senkung des Ersatzsteuersatzes für Produktivitätsprämien von 10 % auf 5 % war bereits im vorherigen Haushaltsplan für die Besteuerungsperiode 2023 vorgesehen.

Wie die Ersatzsteuer angewendet wird

Die seit 2016 geltende Ersatzsteuer gilt bis zu einem Betrag von 3.000 Euro brutto für die Barprämie, die Arbeitnehmern des privaten Sektors bei der Ausführung von Unternehmens- oder Gebietsverträgen mit einem Arbeitseinkommen im Jahr vor dem Jahr der Anerkennung gezahlt wird. höchstens 80.000 Euro, aus Produktivitäts-, Rentabilitäts-, Qualitäts-, Effizienz- und Innovationssteigerungen sowie Zuwendungen in Form einer Beteiligung am Unternehmensgewinn. Das Einnahmenrundschreiben erinnert auch daran, dass das neueste Haushaltsgesetz zur Unterstützung des Tourismus-, Gastgewerbe- und Kursektors zugunsten von Arbeitnehmern in Lebensmittel- und Getränkeverwaltungseinrichtungen und für diejenigen im Tourismussektor, einschließlich Spa-Einrichtungen, eine besondere Zusatzbehandlung anerkennt. die nicht zur Einkommensbildung beiträgt, gleich 15 %.

Der Schläfenbogen

Die Maßnahme bezieht sich auf Leistungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2024 von Arbeitnehmern erbracht werden, deren Einkommen 40.000 Euro für den Steuerzeitraum 2023 nicht übersteigt. Die Leistung wird auf der Grundlage des Bruttolohns berechnet, der für Überstunden an Feiertagen oder in der Nacht gezahlt wird. Der Arbeitgeber erbringt ab dem ersten nützlichen Gehalt und in jedem Fall innerhalb der Frist für die Durchführung der Anpassungsmaßnahmen am Jahresende die besondere Zusatzbehandlung als Quellensteuer und gibt den entsprechenden Betrag dann in der Einzelbescheinigung des Arbeitnehmers an die Steuerperiode 2024

Einzahlung der Beiträge für bis zu 5 Jahre auch mit Produktionsprämien

Nicht nur. Auf experimenteller Basis werden für den Zweijahreszeitraum 2024–2025 diejenigen erfasst, die in einem der vom INPS verwalteten Sozialversicherungssysteme eingeschrieben sind und zum 31. Dezember 1995 keine Rente beziehen und kein beitragspflichtiges Dienstalter haben (also Arbeitnehmer, die vollständig versichert sind). (in die Beitragsberechnung einbezogen) können die Zeiträume bis Ende 2023 zwischen dem Jahr des ersten und dem letzten anerkannten Beitrag einlösen. Dies präzisiert die Agentur der Einnahmen in einem Rundschreiben zu den Bestimmungen des aktuellen Haushaltsgesetzes. Die einlösbaren Zeiträume dürfen 5 Jahre nicht überschreiten, auch wenn sie nicht fortlaufend sind. Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er die Rückzahlungskosten aus den dem Arbeitnehmer zustehenden Produktionsprämien übernimmt. Trägt der Arbeitgeber die Kosten der Rückzahlung, wird derselbe Betrag von seinem Gewerbeeinkommen bzw. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit abgezogen. Was jedoch die Ermittlung des Arbeitseinkommens des Arbeitnehmers betrifft, tragen die für ihn gezahlten Beiträge nicht zur Bildung dieses Einkommens bei.



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