C.n den Infektionen, die wieder zunehmen, stellen sich spontan einige Fragen die Maskenpflicht überall abgeschafft zu haben. Aber selbst wenn es nicht die richtige Wahl war, wurde sie inzwischen getroffen, und die Regierung gibt nicht nach. Hier das pdf des Entwurfs des Protokolls Aktualisierung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid, die in Tagen unterzeichnet werden.
Masken am Arbeitsplatz empfohlen
Tatsächlich blickt sie voraus und geht diesen Weg auch im Protokollentwurf weiter Aktualisierung der Maßnahmen für den Kontrast und die Eindämmung der Ausbreitung von Covid am Arbeitsplatz.
Der Text wurde gestern Nachmittag von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zusammen mit dem Ministerium für Arbeit und Gesundheit diskutiert.
Am Ende des Treffens lauteten die Schlussfolgerungen die Maskenpflicht am Arbeitsplatz entfälltes wird immer empfohlen und der Eigentümer kann jedoch in bestimmten Kontexten entscheiden, es wiederherzustellen.
Maximale Aufmerksamkeit für zerbrechliche Themen
Daher bleibe das FFP2 weiterhin „eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zum Zwecke der Ansteckungsprävention“. Meist in Fabriken, Innenbüros und öffentlich zugänglichen Bereichen.
Aber, und hier führt das Protokoll die Neuheit ein, in bestimmten Kontexten wird es „der Arbeitgeber, auf spezifische Indikation des zuständigen Arztes“ sein. sorgen für die Pflicht der FFP2-Masken. Haben besonderes Augenmerk «auf fragile Themen»Oder bei einem Infektionsausbruch im Unternehmen«.
Das alte Protokoll sah jedoch vor, dass „in allen Fällen der gemeinsamen Nutzung von Arbeitsumgebungen im Innen- oder Außenbereich“ die Verwendung von Masken in jedem Fall obligatorisch war.
Masken, aber auch smartes Arbeiten
Im AkkordDas gebe ich auch gilt bis zum 31. Oktoberwir sprechen auch von smart arbeiten. Der Text präzisiert nämlich, dass „sobald der Pandemie-Notstand beendet ist, dennoch davon ausgegangen wird, dass die Agiles Arbeiten stellt auch in der aktuellen Situation ein nützliches Instrument dar, um der Ausbreitung der Infektion durch Covid-19 entgegenzuwirken. Vor allem in Bezug auf schwache Arbeitnehmerstärker den von der Krankheit ausgehenden Risiken ausgesetzt „.
Die Temperaturkontrolle am Eingang bleibt bestehen und das daraus resultierende Betretungsverbot bei 37,5 Fieber. Die Regeln für fragile Arbeitnehmer bleiben bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft.
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