Die FIGC-Pressemitteilung leitet die siebenmonatige Sanktion ein: Der Mittelfeldspieler kann Ende Mai zurückkehren
Die Erklärung, mit der die FIGC die bereits bekannten Maßnahmen gegen Nicolò Fagioli im Wettfall formalisiert, legt auch das Datum des Inkrafttretens der Sanktion fest. Die siebenmonatige Disqualifikation von Wettbewerben beginnt somit ab morgen, dem 20. Oktober, und lässt das Fenster für die Rückkehr des Mittelfeldspielers zum Finale der aktuellen Meisterschaft offen: nicht für Bologna-Juventus am 19. Mai, dem vorletzten Spieltag, aber sicherlich rechtzeitig für Juventus- Monza am 26., letzte Runde der Serie A.
die Erklärung des Verbandes
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In der Pressemitteilung des Verbandes wird detailliert auf den Verstoß gegen die Artikel 4 und 24 des Sportjustizgesetzes eingegangen, „weil er von der Sportsaison 2021/22 bis Mai 2023 (Sportsaison 22/23) Wetten direkt oder über Dritte platziert hat. sowohl von autorisierten Parteien als auch von Parteien und Plattformen, die nicht zum Empfang dieser Informationen berechtigt sind, in Bezug auf Ergebnisse im Zusammenhang mit offiziellen Spielen, die innerhalb der FIGC (Spiele der Serie A, Serie B und Lega Pro), ausländischen Profifußballmeisterschaften und der UEFA organisiert werden. Wie bereits bekannt wurde, beträgt die Strafe für Nicolò Fagioli „12.500 Euro Geldstrafe und 12 Monate Disqualifikation, davon 5 Monate in alternative Rezepte umgewandelt“. Das heißt, seine „Teilnahme an einem mindestens sechsmonatigen Therapieplan zur Behandlung der Spielsucht“ und seine „Teilnahme an einem Zyklus von mindestens zehn öffentlichen Versammlungen im Zeitraum von fünf Monaten“.