Extraprofitti, Eni wiederholt die Berechnungen: Die Abgabe steigt von 550 Millionen auf 1,4 Milliarden

Extraprofitti Eni wiederholt die Berechnungen Die Abgabe steigt von 550


Eni überarbeitet die Berechnungen zu Sondergewinnen nach dem Rundschreiben der Einnahmenbehörde von Ende Juni, das die genauen Grenzen der von der Draghi-Regierung mit den Energie- und Beihilfedekreten zur Finanzierung von Antipreiserhöhungen angeordneten Abgabe klargestellt hat. Damit steigt der Beitrag der von Claudio Descalzi geführten Gruppe auf Basis der neuen Berechnung von 550 Millionen auf insgesamt 1,4 Milliarden. Fast verdreifacht. Auf der Grundlage der neuen Zahl zahlte der Sechsbeiner also die Integration des Vorschusses in Höhe von 340 Millionen innerhalb der ersten der beiden von der Exekutive festgelegten Fristen zur Regulierung der Positionen der von der Steuer betroffenen Unternehmen.

Der Titel Eni an der börse spürt er den zwick und fährt steil hinunter zur piazza affari.

Beschwerde beim Finanzamt

Nach dem Rundschreiben der Agentur bat die Gruppe dann um weitere Klarstellungen mit einer Verfügung, woraufhin die Techniker von Eni den Beitrag neu festlegten. In dem beim Finanzamt eingereichten Antrag warf die Gruppe die Frage der Relevanz von Transaktionen ohne Gebietserfordernis im Hinblick auf die Gesamtberechnung des fälligen Beitrags auf. Der ursprünglich auf 10 % festgelegte Beitragssatz wurde durch Gesetzesdekret 50/2022 (Beihilfeerlass) auf 25 % erhöht und betrifft den Saldo der aktiven und passiven Transaktionen für Mehrwertsteuerzwecke, die im Zeitraum Oktober 2021 bis April 2022 durchgeführt wurden bis Oktober 2020-April 2021. Eine Berechnungsgrundlage, die allerdings von Unternehmen scharf kritisiert wird.

Der von der Regierung beschlossene Druck

Wie bekannt ist, hat die Regierung beschlossen, eine Steuer einzuführen, die von Energieunternehmen zu zahlen ist, um Maßnahmen zu unterstützen, die darauf abzielen, die Auswirkungen der Erhöhungen bei Strom und Gas zu mildern. Laut Fahrplan sollten die betroffenen Unternehmen bis zum 30. Juni eine Anzahlung in Höhe von 40 % und den Restbetrag bis Ende November geleistet haben. Ende Juni kamen jedoch viele Unternehmen der von der Exekutive gesetzten Zusage nicht nach (im Vergleich zu den geschätzten 4,2 Milliarden gelangten knapp eine Milliarde in die Staatskassen). Daher hat die Regierung beschlossen, mit dem Aid bis-Dekret einen zweistufigen Weg zu verschärfen, mit reduzierten Strafen für diejenigen, die den fälligen Betrag bis zum 31 bereits vorgesehen) ab dem 1. September.



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