Erweiterungsbeitrag für Anlagen über 1 MW
Wenn die Leistung einer Anlage oder Produktionseinheiten, für die die Aufnahme in die Konfiguration beantragt wird, den Schwellenwert von 1 MW überschreitet, wird nur der Beitrag zur Aufwertung des selbst verbrauchten Stroms anerkannt (der sich jedes Jahr in Abhängigkeit von den von der Gesellschaft festgelegten Gebühren ändert). die Arera für gemeinsamen Strom). Die Konfigurationen können auch „bestehende“ Anlagen umfassen, d. Verbrauchssysteme. Im Fall von Cer darf die Leistung der vorhandenen Systeme 30 % der Gesamtleistung der zur Konfiguration gehörenden Systeme nicht überschreiten. „Bestehende“ Anlagen kommen nicht für die Anreize in Frage, aber die von diesen Anlagen freigesetzte Energie wird bei der Berechnung der selbst verbrauchten Energie berücksichtigt, auf die der Verwertungsbeitrag angerechnet wird.
Der kumulative Charakter des Anreizsatzes
Der Anreiztarif kann mit dem in der Verordnung vorgesehenen Pnrr-Beitrag kombiniert werden, in diesem Fall wird der Tarif jedoch entsprechend der Beitragshöhe gesenkt. Eine Kumulierung mit dem Superbonus, aber auch mit anderen Formen der Betriebsanreize, Kapitaleinlagen über 40 % der förderfähigen Investitionskosten, ist jedoch nicht möglich. Darüber hinaus ist eine Kumulierung mit anderen Formen öffentlicher Förderung, die eine staatliche Beihilferegelung darstellen, außer dem Kapitalkonto in Höhe von mehr als 40 % der förderfähigen Investitionskosten nicht möglich.
Wie viel ist der von der GSE anerkannte Anreiztarif wert:
Der von der GSE anerkannte Anreiztarif auf die von einem Cer selbst verbrauchte Strommenge setzt sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammen. Der feste Teil variiert je nach Anlagengröße, der variable Teil je nach Energiemarktpreis. Der Fördertarif verringert sich im festen Teil mit steigender Leistung der Anlagen (80 Euro für Anlagen unter 200 kW, 70 Euro zwischen 200 kW und 600 kW und 60 Euro über 600 kW), während der variable Teil zwischen 0 und 40 Euro schwankt pro Megawattstunde in Abhängigkeit vom Energiepreis (da der Marktpreis für Energie sinkt, erhöht sich der variable Anteil bis zu einem Maximum von 40 Euro/MWh). Darüber hinaus wird der geringeren Erzeugbarkeit der installierten Photovoltaikanlagen Rechnung getragen Für zentral-nördliche Regionen im Vergleich zu den Regionen Süditaliens sind Tariferhöhungen vorgesehen: +4 Euro/MWh für die Regionen Mittelitaliens (Latium, Marken, Toskana, Umbrien, Abruzzen); +10 Euro/MWh für diejenigen Norditaliens (Emilia-Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Ligurien, Lombardei, Piemont, Trentino-Südtirol, Aostatal und Venetien).
Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung zum Pnrr-Beitrag?
Die Anlagen müssen durch Neubau oder Modernisierung errichtet werden und eine Leistung von maximal 1 MW haben. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sie sich in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern befinden müssen und das Datum des Beginns der Arbeiten nach dem Datum der Einreichung des Zuschussantrags liegen muss. Was die Inbetriebnahme betrifft, so muss diese gemäß der Betriebsordnung innerhalb von achtzehn Monaten ab dem Datum der Zulassung zur Einlage und in jedem Fall spätestens bis zum 30. Juni 2026 erfolgen.
Das Verfahren für den Zugriff auf die Leistung
Die Analyse der Praktiken erfolgt in zwei Schritten: Die GSE übernimmt die technisch-administrative Prüfung der Informationen und Dokumentationen, die wie beim Zugang zum Incentive-Tarif (ab 8. April) ausschließlich über das GSE-IT-Portal übermittelt werden Die GSE wird die drei IT-Plattformen für die Einreichung von Förderanträgen und für die vorherige Überprüfung der Projektförderfähigkeit in Betrieb nehmen. Die Untersuchung muss innerhalb von 90 Tagen nach der Anfrage abgeschlossen werden, abzüglich der Zeiten, die dem Begünstigten oder anderen von der GSE konsultierten Personen zuzurechnen sind. Zu diesem Zeitpunkt übermittelt die GSE die Ergebnisse der Untersuchung an das Ministerium, das nach Durchführung der in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Kontrolltätigkeiten den Konzessionsbeschluss erlässt, der dann zur Registrierung an den Rechnungshof übermittelt wird.