Energiegemeinschaften: Alle Starthilfen in 10 Fragen und 10 Antworten

Energiegemeinschaften Alle Starthilfen in 10 Fragen und 10 Antworten


Nach langem Warten ist endlich der Erlass des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit in Kraft getreten, der darauf abzielt, den Gemeinschaften für erneuerbare Energien (Cer) einen entscheidenden Schub zu geben, d. h. die Verbreitung von Formen des Eigenverbrauchs von Energie zu beschleunigen Grün. Der nächste Schritt besteht, wie kürzlich vom Eigentümer des Mase, Gilberto Pichetto Fratin, angekündigt wurde, in den Betriebsregeln für den Zugang zu den Leistungen, die das Ministerium innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Dekrets zu dem Vorschlag genehmigen muss des GSE (Gestore dei Energy Services), Leiter der Maßnahme, und vorbehaltlich der Überprüfung durch die Behörde für Energie, Netze und Umwelt. Aber sehen wir uns an, welche Hilfen bereitgestellt werden und welche Schritte unternommen werden müssen, um eine Cer zu starten.

1) Welche Vorteile sind zu erwarten?

Es sind zwei Vorteile vorgesehen: 1) ein Tarifanreiz für das gesamte Staatsgebiet (von kleinen Gemeinden bis hin zu Großstädten) für eine maximal zulässige Leistung von 5 Gigawatt, zeitlich begrenzt bis Ende 2027; 2) ein nicht rückzahlbarer Beitrag an die Gebiete von Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern aus den vom Pnrr bereitgestellten Mitteln (2,2 Milliarden Euro) für eine subventionierte Leistung von mindestens 2 Gigawatt bis zum 30. Juni 2026 und kumulativ mit dem Tarifanreiz.

2) Wer kann auf die Anreize zugreifen?

Gemäß den Bestimmungen des Erlasses gelten die Anreize für Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen, einschließlich der Modernisierung, deren maximale Nennleistung ein Megawatt nicht überschreiten darf. Um die Vorteile zu erhalten, heißt es in der Bestimmung weiter, dass die Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Zugang zu den Anreizen regelmäßig konstituiert sein müssen. Ausgenommen sind jedoch beihilferechtlich in Schwierigkeiten geratene Unternehmen sowie Unternehmen, gegen die aufgrund einer früheren Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der die erhaltenen Fördermittel für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurden, eine Rückforderungsanordnung anhängig ist. Die Anspruchsdauer auf den Anreiztarif beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage und beträgt 20 Jahre.

3) Wie wird die Bewerbung präsentiert?

Um Zugang zu den Anreizen zu erhalten, muss der Antrag innerhalb von 120 Tagen nach dem Datum der Inbetriebnahme der Anlagen ausschließlich über die GSE-Website (www.gse.it) eingereicht werden. Der Manager stellt die Vollständigkeit der Dokumentation bis zum letzten Tag des dritten auf die Mitteilung folgenden Monats fest und weist bei positivem Ergebnis der Überprüfung der Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen den Anreizsatz zu. Die Anreize sind, wie erwähnt, mit Kapitaleinlagen im Umfang von 40 Prozent kombinierbar.

4) Wer kann den Pnrr-Beitrag erhalten?

Begünstigte des nicht rückzahlbaren Beitrags sind Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und kollektive Eigenverbrauchsanlagen aus erneuerbaren Quellen in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern. Die für erneuerbare Energiequellen anfallenden Ausgaben, einschließlich Modernisierungen, sind beitragsberechtigt und die Anlagen müssen innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Zulassung zum Beitrag und in jedem Fall spätestens am 30. Juni 2026 in Betrieb genommen werden.



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