Abschießen 1. Mai der Druck auf die Temperatur von Klimaanlagen und Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden. Eine wichtige Antwort zur Verbrauchseinsparung angesichts der durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Energiekrise. Das Dekret „Rechnungen“ (endgültig genehmigt am 21. April) legt fest, dass bis zu 31. März 2023 Die Klimaanlagen werden nicht in der Lage sein, die Gebäude dazu zu bringen, eine Temperatur unter 27 Grad Celsius zu messen, mit einer Toleranzmarge von 2 Grad, also dem Mindestsatz 25 Grad. Im Winter hingegen darf die Temperatur nicht über 19 Grad steigen, aber auch hier gibt es 2 Grad Toleranz, also 21 Grad.
Die Ausnahmen: Krankenhäuser
Neben allen privaten Gebäuden, Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeheimen sowie geschützten Einrichtungen zur Hilfe und Genesung von Drogenabhängigen und anderen Personen, die dem öffentlichen Sozialdienst anvertraut sind. Der Ausschluss betrifft nur die Bereiche, die dem Aufenthalt und der medizinischen Behandlung von Patienten oder Gästen vorbehalten sind.
Ausnahmen für Schwimmbäder und Botschaften
Für Schwimmbäder und Saunen, Büros diplomatischer Vertretungen und internationaler Organisationen (jedoch nur, wenn diese nicht in Eigentumswohnungen untergebracht sind) kann die Gemeinde Ausnahmen erteilen. Entscheidungen, die durch Bedürfnisse motiviert sein müssen, die mit der spezifischen beabsichtigten Nutzung der Gebäude verbunden sind.
Die Volkszählung
Eine Enea-Studie (aber aus dem Jahr 2009) ergab bei insgesamt 13.581 untersuchten öffentlichen Gebäuden (Gesamtfläche 28,4 Millionen Quadratmeter) einen thermischen Energieverbrauch von 14,5 Millionen MWh. Werte beziehen sich zu 2/3 auf die Klimatisierung von Schulgebäuden und zu 1/3 auf Büros und Kasernen. Die Gesamtausgaben betrugen 1.800 Millionen Euro pro Jahr.
Grenzwerte für private Gebäude
Für private Gebäude bleiben die 2013 festgelegten Werte gültig: Für die sommerliche Klimatisierung darf der gewichtete Durchschnitt der Lufttemperaturen daher nicht weniger als 26 Grad Celsius mit einer Toleranz von 2 Grad betragen 24 Grad. Für die Winterheizung darf die Temperatur 18 Grad Celsius mit einer Toleranz von zwei Grad nicht überschreiten (daher 20 °) für Gebäude, die für industrielle und handwerkliche Tätigkeiten genutzt werden; 20 Grad Celsius, plus zwei Toleranz (also 22 °) für alle anderen Gebäude.