Endgültiges grünes Licht für das neue Gesetz zum onkologischen Vergessen

Endgueltiges gruenes Licht fuer das neue Gesetz zum onkologischen Vergessen


Krebs kann auch mit dem Recht auf Vergessenwerden geheilt werden. Endgültiges und einstimmiges grünes Licht der Senatskammer für den Gesetzentwurf zur Krebsvergessenheit. Die Maßnahme, die bereits die Zustimmung der Kammer erhalten hat, wurde mit 139 Ja-Stimmen angenommen. Auf die Abstimmung der Versammlung folgt ein langer Applaus unter den stehenden Senatoren. Hierbei handelt es sich um Bestimmungen zum Recht auf Vergessenwerden von Menschen, die von onkologischen Erkrankungen betroffen sind, um Diskriminierung vorzubeugen und ihre Rechte zu schützen.

Informationen zu Adoptionen, Hypotheken, Bank- und Versicherungspraktiken sind nicht gestattet

Der einheitliche Text zum onkologischen Vergessen sieht in Fällen von Adoptionsverfahren, Hypothekenanträgen und Bank- und Versicherungspraktiken sowie in Insolvenzverfahren die Anforderung von Informationen über den Gesundheitszustand in Bezug auf onkologische Pathologien vor, deren aktive Behandlung abgeschlossen ist Rückfallepisoden seit mehr als zehn Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Auch im Unterricht ein sehr herzliches Thema

Viele Reden von Senatoren in der Kammer mit herzlichem Ton angesichts des Themas, mit dem parteiübergreifenden Bewusstsein, einen Schritt nach vorne für die Rechte von Krebspatienten und Genesenen zu machen und mit mehr Rechten in die Zukunft blicken zu können. „Herzlichen Glückwunsch an den Senat, denn wir haben über ein großartiges Gesetz abgestimmt“, sagte der amtierende Präsident Gian Marco Centinaio.



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