Der in den letzten Wochen der Draghi-Regierung gestartete Anreiz, ein mit einem Verbrennungsmotor geborenes Fahrzeug in ein Elektrofahrzeug umzuwandeln, stagniert immer noch, da die erforderliche Telematikplattform fehlt. Und am 31. Dezember läuft es aus
Die Nachrüstprämie läuft Gefahr, ein Gespenst am nicht so heiteren Himmel der Elektromobilität zu sein. Der Bezug ist aufstaatlicher Anreiz für diejenigen reserviert, die ein Benzin- oder Dieselauto in Strom umwandeln, ein an sich ziemlich mühsamer Vorgang, der ohne erhebliche wirtschaftliche Unterstützung unerschwinglich wird. Die Unterstützung, die mit der Veröffentlichung des Durchführungsdekrets, das die Zustellungsmethoden regelt, im Amtsblatt angekündigt wurde, bleibt jedoch in Ermangelung der für die Verwaltung der Anfragen erforderlichen Telematikplattform stehen. Und da ist die Frist für die Einreichung des Antrags auf Zugang zur Nachrüstprämie 31. Dezember Für die Betroffenen besteht die konkrete Gefahr, trocken zu bleiben.
bis zu 3.500 als Anreiz
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Der Kauf eines Elektroautos ist nicht die einzige Möglichkeit, emissionsfrei unterwegs zu sein, es besteht die Möglichkeit, ein Auto mit herkömmlichem Verbrennungsmotor umzurüsten, indem man ihm einen Elektroantrieb einpflanzt. Lösung, für die die Draghi-Regierung in den letzten Wochen ihrer Tätigkeit mit dem Ministererlass vom 19. Juli 2022, der am darauffolgenden 14. September im Amtsblatt veröffentlicht wurde, einen staatlichen Anreiz gestartet hat, der maximal bis zu 60 % der Transformationskosten abdeckt Menge von 3.500 Euro. Die zweckgebundenen Mittel belaufen sich auf 14 Millionen Euro. Der Bonus läuft am 31. Dezember aus und benötigt eine Plattform, um Anfragen und Auszahlungen zu verwalten, wie dies bei anderen Stromanreizen der Fall ist. Doch anderthalb Monate nach Ablauf der Frist fehlt von der Plattform jede Spur.
WER HAT DAS RECHT AUF DEN BONUS
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Die Nachrüstprämie ist der Umrüstung von ursprünglich mit Verbrennungsmotor zugelassenen Pkw, Minivans, Bussen und Nutzfahrzeugen auf 100 % Elektrofahrzeuge vorbehalten. Konkret geht es um folgende Kategorien:
- M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit maximal 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz);
- M2 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und einer Höchstmasse von nicht mehr als 5 t);
- M3 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 t);
- N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer Höchstmasse von nicht mehr als 3,5 t);
- M1G, M2G, M3G und N1G (Gelände).
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