Einsturz von Ponte Morandi: Aspi und Spea von der zivilrechtlichen Haftung ausgeschlossen

Einsturz von Ponte Morandi Aspi und Spea von der zivilrechtlichen


Das Gericht in Genua hat im Zusammenhang mit dem Prozess um den Einsturz der Morandi-Brücke die beiden Unternehmen Autostrade per l’Italia und Spea Engineering (die Tochtergesellschaft, die sich im Auftrag von Aspi um die Wartung kümmerte) von der zivilrechtlichen Haftung ausgeschlossen.

Das geht aus juristischen Quellen während der Anhörung des Prozesses über die Tragödie des Polcevera-Viadukts hervor, bei dessen Einsturz am 14. August 2018 43 Menschen ums Leben kamen. Dem Ausschlussantrag, den die Anwälte der beiden Unternehmen vergangene Woche formuliert hatten, wurde damit stattgegeben (Antrag, dem sich die Staatsanwaltschaft angeschlossen hatte, stattdessen die Anwälte der Zivilparteien).

Mit dem Ausschluss der zivilrechtlichen Haftung sind Aspi und Spea folglich auch von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen, die nach Abschluss des Verfahrens vereinbart werden könnte. Im Falle einer Verurteilung zahlen daher die einzelnen Angeklagten die Entschädigung. Im April verhandelten Aspi und Spea beide und zahlten rund 30 Millionen Euro.

Autostrade per l’Italia und ihre Tochtergesellschaft Spea hatten darum gebeten, im Fall einer Verurteilung im Maxi-Prozess wegen des Einsturzes des Morandi-Viadukts in Genua am 14 die Opfer.

Nach Ansicht der Verteidiger der beiden Unternehmen gibt es einen Aspekt, der die Richter hätte veranlassen müssen, dem Antrag stattzugeben: In der Phase des Beweisvorfalls – also der Beweisführung im Widerspruch zwischen Anklage und Verteidigung – Aspi und Spea waren wegen Verstoßes gegen das Gesetzesdekret 231/2001 über die verwaltungsrechtliche Haftung von Unternehmen für von ihren Mitarbeitern begangene Verbrechen und nicht als zivilverantwortliche Personen angeklagt worden. Ein Detail von nicht geringer Bedeutung, so die Anwälte, denn die Verteidigungsstrategien in der Beweisphase wären andere gewesen als bei der Verletzung von 231.



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