Diskriminierung aufgrund der Krankengeschichte ist jetzt gesetzlich verboten

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Aktuelle Antidiskriminierungsgesetze schützen Mitarbeiter vor Diskriminierung aufgrund ihres aktuellen oder zukünftigen Gesundheitszustands, wie z. B. Schwangerschaft. Aber das Gesetz schützt nicht ausdrücklich vor einer früheren Krankheit. Ein Arbeitnehmer, der an Krebs erkrankt ist und dem der Arbeitsplatz verweigert wird, weil der Arbeitgeber einen Rückfall befürchtet, ist daher grundsätzlich nicht gesetzlich geschützt, wohl aber ein Tarifvertrag aus dem Jahr 2008. Eine Studie der Universität Gent zeigt jedoch, dass diejenigen, die von einer Krebserkrankung genesen sind und wieder arbeiten wollen, immer noch oft diskriminiert werden.

Ein Gesetzentwurf der Vooruit-Abgeordneten Anja Vanrobaeys, der von Abgeordneten der PS, CD&V, Open Vld, Ecolo und Groen mitunterzeichnet wurde, schließt diese Lücke im Antidiskriminierungsgesetz. Dies geschieht auf Empfehlung von Unia, der Intereidgenössischen Stelle für Chancengleichheit. Der Vorschlag erhielt am Donnerstagabend in der Plenarsitzung des Repräsentantenhauses grünes Licht.



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