Es kostet jeweils knapp 1.000 Euro, hängt auf Brusthöhe, muss von der Polizei eingeschaltet werden und kann vor Gericht als Beweismittel dienen. Also eine Bodycam. Einige Polizeizonen nutzen die Brustkameras bereits seit einiger Zeit. Aber wenn alles nach Plan läuft, wird der Ministerrat heute den rechtlichen Rahmen auf Vorschlag von Minister Verlinden verabschieden. Aber welchen Polizisten kann man filmen? Wie lange werden die Bilder aufbewahrt? Und darf die Polizei auch in den eigenen vier Wänden filmen?
Björn Maeckelbergh
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