Die obersten Richter hielten die von einem Unternehmen gegen einen Mitarbeiter verhängte Disziplinarmaßnahme für richtig

Die obersten Richter hielten die von einem Unternehmen gegen einen


DERdie Entlassung eines Mitarbeiters wegen sexueller Anspielungen Für einen Kollegen ist es legitim. Das Kassationsgericht hat es festgestellt in der Klage eines entfremdeten Barkeepers von der Arbeit, nachdem ein Kollege berichtet hatte, dass sie von ihm völlig unerwünschte sexuelle Anspielungen erfahren hatte.

Sexuelle Belästigung, der Werbespot, um ein für alle Mal zu sagen: „Glaubst du, das ist alles in Ordnung?“

Sexuelle Anspielungen auf einen Kollegen: gefeuert

Die Richter hielten die Disziplinarmaßnahme für richtig in der Erkenntnis, dass sexuelle Anspielungen „das Klima am Arbeitsplatz und vor allem die Gelassenheit der beleidigten Person stören können“. Dies gilt auch, wenn die Sätze „in einer goliardischen Atmosphäre ausgesprochen werden“, wie es der Arbeitnehmer beschrieben hätte. Damit bestätigte das Gericht auch, dass es sich um unerwünschte sexuelle Anspielungen handelte fallen in den im Strafgesetzbuch vorgesehenen Bereich der Belästigung.

Die Verteidigung des Arbeitnehmers

In der Berufung hatten die Anwälte des Arbeitnehmers versucht, ihn zu unterstützen die Unzuverlässigkeit ihrer Kollegin, weil der Ermittlungsrichter ihr Anzeige wegen sexueller Übergriffe und Stalking erstattet hatte. Aber für die Kassation stand „das Verbrechen des Stalkings in keinem Zusammenhang mit den Tatsachen, wegen der er entlassen wurde“, während die Abweisung der Gewalt auf die Verspätung der Klage und nicht auf eine Begründung in der Sache zurückzuführen war.

Rechtmäßige Entlassung, wenn gegenüber einem Kollegen sexuelle Anspielungen gemacht werden. (Getty Images)

Wann die Disziplinarmaßnahme stattfindet

Eine disziplinarische Entlassung kann von einem Unternehmen durchgeführt werden, wenn Der Arbeitnehmer begeht schwerwiegendes Verhalten gegenüber dem Unternehmen, dem Arbeitgeber oder Kollegen. Die Rechtsprechung hält die Entlassung eines Arbeitnehmers für legitim, wenn er die Würde und den Ruf eines Arbeitskollegen verleumdet oder verletzt.

Ebenfalls die Disziplinarmaßnahme legitimieren im Falle sexueller Anspielungen, wenn diese unerwünscht sind und daher gesetzlich als Belästigung gelten. Selbstverständlich kann die Angelegenheit an das Gericht verwiesen werden, damit die Richtigkeit der Vorwürfe und damit auch die Rechtmäßigkeit der Entlassung überprüft werden können.

Rechtliche Entlassung wegen sexueller Anspielung

Indem die obersten Richter die Berufung des toskanischen Mitarbeiters für unzulässig erklärten, fügten sie faktisch ein gehören zu den Gründen für eine rechtmäßige Kündigung sexuelle Anspielungen, die dem schaden Würde des Opfers beeinträchtigen und das Arbeitsumfeld stören. Zur Regelung des Themas sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gibt es die Richtlinie 2002/73/EG was sie definiert als „Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“ und legt fest, dass jeder entlassen werden kann, der die Würde, den Ruf und die Sicherheit von Kollegen verletzt.

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