Rund 95 Millionen EU-Bürger leben in Armut oder am Rande der Armut – das sind 20 % der Bevölkerung in der Europäischen Union. Diese Situation wird nur noch schlimmer, da die Energie- und Lebensmittelpreise in die Höhe schießen. Die Europäische Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Sozialsysteme zu modernisieren, damit bis 2023 mindestens 15 Millionen Menschen aus der Gefahrenzone der Armut gehoben werden.
2017 einigten sich die EU-Länder darauf, die sozialen Rechte der Bürger zu stärken, einschließlich der Armutsbekämpfung. Die heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Übersicht zeigt jedoch, dass nur jemand in den Niederlanden, der Sozialhilfeleistungen (einschließlich ergänzender Systeme und Beihilfen) bezieht, die Einkommensschwelle zur Verhinderung von Armut (60 Prozent des Durchschnittseinkommens im Land) erreicht.
In Luxemburg, Dänemark, Italien und Irland schwankt die Förderung um 10 bis 20 Prozent darunter. In Rumänien und Bulgarien liegt die Sozialhilfe zu mehr als 80 Prozent unter der Armutsgrenze.
Die Europäische Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, ihre Unterstützung erforderlichenfalls zu erhöhen, um das Ziel von 60 % des Durchschnittseinkommens des Landes zu erreichen. Die öffentlichen Finanzen dürfen nicht gefährdet werden.
Die Kommission weist darauf hin, dass der EU fast 100 Milliarden Euro für die Sozialpläne der Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Der Europäische Wiederaufbaufonds (750 Milliarden Euro) kann teilweise auch für soziale Reformen verwendet werden, etwa für ein besseres und schnelleres Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme. Aktuell nehmen zwischen 30 und 50 Prozent der Sozialhilfeberechtigten diese nicht in Anspruch.
Die Europäische Kommission erklärt weiter, dass die Hilfe die Menschen zur Arbeitssuche aktivieren soll. Er fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sozialhilfe und andere Leistungen (für Pflege, Kinderbetreuung, öffentliche Verkehrsmittel) nicht vollständig abzuschaffen, sobald jemand einen Arbeitsplatz findet; Der Verlust dieser zusätzlichen Hilfe kann Menschen davon abhalten, eine Stelle anzunehmen, weil sie dadurch finanziell benachteiligt werden könnten. Die Kommission verweist ausdrücklich auf die weitere finanzielle Unterstützung zur Begleichung der Energierechnung.
Übrigens ist die Kommission der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten nicht einer Person im Haushalt (häufig dem Mann) Hilfe leisten sollten, sondern allen Erwachsenen in diesem Haushalt. Dies stärkt die Position von Frauen und Jugendlichen.
Die soziale Sicherheit fällt in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten selbst. Die Europäische Kommission kann nur Empfehlungen aussprechen.