Die neuen Regelungen zum Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sind im Gange: Von Zwillingskindern bis hin zu Behinderten, hier ist, was sich ändert

Die neuen Regelungen zum Mutterschafts und Vaterschaftsurlaub sind im Gange


Mit der Zustimmung der Regierung vom Mittwoch, 22. Juni, zum Gesetzesdekret, das die EU-Richtlinie 1158 von 2019 umsetzt, wird die Vereinbarkeit von Arbeitsleben und Familienleben für alle auch in Italien etwas mehr gestärkt Beschäftigte, die als Eltern und/oder Betreuer Betreuungspflichten haben, die sogenannten Betreuer. Ziel der neuen Vorschriften ist es, eine ausgewogenere Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Männern und Frauen zu erreichen und eine wirksame Gleichstellung der Geschlechter sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Familie zu fördern.

Die regulatorische Neuordnung

Das Gesetzesdekret, insgesamt 10 Artikel, das im Amtsblatt erscheinen soll (und dann in Kraft treten soll), versucht, einen Korpus von Rechtsvorschriften zu harmonisieren, der bisher in verschiedenen Quellen verstreut war, vom Tu 151 von 2001 bis zum Statut der Selbstverwaltung Beschäftigung (Gesetzesdekret 81 von 2017), vom Arbeitsgesetz (Durchführungsdekret 81 von 2015 zum Gesetz 104 von 1992). Es gibt viele Neuigkeiten, versuchen wir, sie zusammenzufassen.

Der Urlaub für frischgebackene Väter steigt strukturell auf 10 Tage

Die Bestimmung macht die neue Art des Vaterschaftsurlaubs, obligatorisch und mit einer Dauer von 10 Arbeitstagen, für den berufstätigen Vater in der Zeitspanne von 2 Monaten vor bis 5 nach der Geburt sowohl bei Geburt als auch bei perinatalem Tod des Kindes nutzbar . Dabei handelt es sich, so eine Pressemitteilung des Arbeitsministeriums, um einen eigenständigen und eigenständigen Anspruch des berufstätigen Vaters neben dem sogenannten alternativen Vaterschaftsurlaub, der nur bei Tod, schwerer Krankheit oder Verlassen des Kindes fällig wird von der Mutter. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Urlaubsdauer auf zwanzig Arbeitstage. Der Urlaub kann vom Vater auch während des Mutterschaftsurlaubs der berufstätigen Mutter in Anspruch genommen werden. Der Urlaub gilt auch für den Adoptiv- oder Pflegevater. Um das Recht auszuüben, muss der Vater dem Arbeitgeber die Tage, an denen er den Urlaub nehmen möchte, mindestens fünf Tage im Voraus schriftlich mitteilen, soweit dies in Bezug auf das Geburtsereignis möglich ist, basierend auf dem voraussichtlichen Datum der Geburt, unbeschadet der besten Bedingungen, die durch Tarifverhandlungen vorgesehen sind.

Elternzeit, so ändern sie sich

Die Bestimmung erhöht dann die Gesamtdauer des Anspruchs auf Elternzeit für Alleinerziehende von 10 auf 11 Monate im Hinblick auf einen besseren Schutz für Alleinerziehende. Die Elternzeitmonate, die mit Zulagen in Höhe von 30 % abgedeckt werden, steigen von insgesamt 6 auf 9 Monate, unbeschadet der Höchstgrenzen der von den Eltern in Anspruch zu nehmenden Elternzeit. Das heißt: Zu den drei nicht übertragbaren Monaten, die jedem Elternteil zustehen, kommt eine zusätzliche Freistellung von insgesamt drei Monaten hinzu, für die immer ein Freibetrag in Höhe von 30,00 Prozent fällig wird Gehalt (bei nur einem Elternteil hat dieser Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 30 % des Gehalts für einen Zeitraum von höchstens neun Monaten). Dann steigt das Alter des Kindes von 6 auf 12 Jahre, innerhalb dessen Eltern, einschließlich Adoptiv- und Pflegeeltern, Elternzeit in Anspruch nehmen können, die in der oben beschriebenen Weise vergütet wird. Die Zeiten der Elternzeit werden auf das Dienstalter angerechnet und führen nicht zu einer Kürzung von Urlaub, Ruhe, dreizehntem Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld, mit Ausnahme von Nebenbezügen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Anwesenheit im Dienst, sofern nicht tariflich etwas anderes bestimmt ist verhandeln.

Mutterschaftsgeld für selbstständig erwerbstätige Frauen

Der Gesetzesdekret erweitert auch den Anspruch auf Mutterschaftsgeld zugunsten von Selbständigen und Freiberuflern, auch für Zeiten der vorzeitigen Entziehung aufgrund einer gefährdeten Schwangerschaft.



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