Die Konsultation beim Hausarzt wird zum 1. Januar auf 30 Euro erhöht, die Zuzahlung ändert sich nicht

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Der Satz für eine Konsultation beim Hausarzt und bestimmten Fachärzten wird ab dem 1. Januar 2023 auf 30 Euro erhöht. Darauf haben sich Ärzte und Krankenkassen am Montagabend im Rahmen der medicomut geeinigt. Dies betrifft zum einen die Berechnung der Indexierung, zum Teil aber auch eine Heraufstufung der niedrigsten Beratungsgebühren, auch für Hausärzte.

Wie alle anderen Vergütungen sind auch die Arzthonorare indexiert. Dies geschieht auf Basis des geglätteten Gesundheitsindex, der im Juni vergangenen Jahres bei 8,14 Prozent lag. Ein Teil davon – 2 Prozent – ​​wurde bereits im vergangenen Jahr beglichen. Über den Rest der Indizierung wurde nun Einigung erzielt.

Die Ärzte und Krankenkassen haben sich für eine differenzierte Indexierung entschieden, erklärt Bart Demyttenaere, Direktor Medizinpolitik bei Solidaris. Konkret bedeutet dies, dass bestimmte Entgelte niedriger indexiert wurden – hauptsächlich technische Dienstleistungen –, während andere höher indexiert wurden. Außerdem bleibt ein Sparschwein, mit dem neue Initiativen finanziert werden können. Mit diesem Geld wurde beschlossen, die Beratungsgebühren für Hausärzte um weitere 0,81 Cent und für bestimmte Fachärzte, die ihr Einkommen hauptsächlich aus der Beratung beziehen, wie Rheumatologen und Onkologen, sogar um einen Euro zu erhöhen.

So erhält ein Hausarzt ab dem 1. Januar 2023 pro Konsultation 30 Euro gegenüber 27,25 Euro im Jahr 2022. Das bedeutet für ihn insgesamt eine Steigerung um 10 Prozent. Der Ärzteverband BVAS spricht deshalb von „einer Aufwertung für Hausärzte“.

Für den Patienten ändert sich jedoch nichts. Die Zuzahlung beträgt unverändert 4 Euro für Patienten mit globaler Krankenakte, 6 Euro für Patienten ohne und 1 Euro für Patienten mit Vorzugstarif. Auch die Zuzahlung für Fachärzte bleibt gleich: 12 Euro für Nicht-Vorzugstarife und 3 Euro für Patienten mit Vorzugstarif.

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