Die Kassation weist die Berufung von Cospito gegen die 41bis zurück

Die Kassation weist die Berufung von Cospito gegen die 41bis


Die Kassation wies die Berufung gegen das 41bis-Gefängnisregime zurück, die von der Verteidigung von Alfredo Cospito, dem Anarchistenführer, eingereicht wurde, der sich seit fast vier Monaten im Hungerstreik befindet und in der Gefängnisabteilung des Krankenhauses San Paolo in Mailand inhaftiert ist.

Die Obersten Richter, die die Berufung von Cospitos Verteidigung zurückwiesen, gaben dem Antrag des Generalstaatsanwalts nicht statt, der in der schriftlichen Anklageschrift beantragt hatte, den Beschluss des Überwachungsgerichts Rom vom 1 hatte die 41bis für den Anarchisten bestätigt. «In der Begründung des angefochtenen Beschlusses – schrieb der Staatsanwalt Pietro Gaeta – zeigt sich ein Mangel an Tatsachen bezüglich der Momente der Verbindung mit dem Verein, der die defensive Stigmatisierung überdauern lässt, wonach die besondere Einschließungsbedingung nur durch die Notwendigkeit gerechtfertigt wurde den „ideologischen Extremismus“ einzudämmen.

„Mörder, Mörder!“ Dies ist der Aufschrei der Demonstranten auf der Piazza Cavour in Rom nach der Entscheidung der Kassation, die die Berufung der Verteidigung von Alfredo Cospito auf Widerruf des 41bis-Regimes, dem er im Gefängnis ausgesetzt ist, zurückgewiesen hat.
Seit heute Morgen findet auf der Piazza Cavour eine Garnison von einigen Dutzend Personen statt, aus Solidarität mit dem anarchistischen Gefangenen, der sich seit über vier Monaten im Hungerstreik befindet.
„Wir haben von der Entscheidung des Kassationshofs erfahren – sagt ein Demonstrant auf einem Megaphon – dass sie verkauft und bedient wurden, wir haben immer gewusst, dass sie von heute an Mörder sind.
Was sie heute Nacht getan haben, wird eine Schande für dieses Gericht und dieses Land sein.“

Unterdessen lehnt Alfredo Cospito die Therapie ab. Wie eine Nachrichtenagentur berichtet, hat Cospito gerade aus dem Fernsehen von der Entscheidung der Kassation erfahren, die Berufung gegen die 41bis zurückzuweisen.



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