Die Flammen bösartigen Ursprungs hatten an einem Augusttag vor zehn Jahren 15 Hektar Land auf der Insel Sant’Antioco im Südwesten Sardiniens zerstört. Jetzt muss ein Mann für diese Tatsachen die so genannte „exemplarische Strafe“ verbüßen, die vom Kassationsgericht bestätigt wurde. Das heißt, eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und der dauerhafte Ausschluss von öffentlichen Ämtern und der gesetzliche Ausschluss während der Strafe. Darüber hinaus muss der Mann die Region mit 40.000 Euro entschädigen.
Das Feuer im Jahr 2013
Das Ende einer Geschichte, die an einem ohnehin schon heißen Tag im August 2013 begann. Die Flammen brachen am 25. in einem bei Touristen und Urlaubern besonders beliebten Gebiet der Insel aus, wo die Vegetation die Strände und das Meer erreicht. Das vom Mistralwind getriebene Feuer hatte sofort Alarm ausgelöst. Zwei Canadairs waren eingegriffen, um das Feuer zu löschen, und auch ein wahres Heer von Menschen, bestehend aus Feuerwehrleuten, Feuerwehrleuten, Zivilschutz und Freiwilligen. Die vom regionalen Forst- und Umweltüberwachungskorps koordinierten Löscharbeiten hatten 24 Stunden gedauert, und um die Sicherheit zu gewährleisten, war auch die Evakuierung eines Strandes und einiger nahe gelegener Häuser angeordnet worden.
Schaden zählen
Am Tag danach, sobald die Reklamation abgeschlossen ist, wird der Schaden gezählt. Das Feuer hatte nach Angaben des Wiederaufbaus des Forstkorps etwa 15 Hektar Wald, mediterrane Macchia, Cisteto und Weiden in Mitleidenschaft gezogen und zerstört. Gleichzeitig Beginn der Ermittlungen mit den Spezialisten der Ermittlungseinheit der Umwelt- und Forstpolizei Iglesias und der Forststation Sant’Antioco.
Fünf Triggerpunkte
Die Ermittlungstätigkeit, bestehend aus Zeugenbefragungen und Feldbegehungen, Vermessungen und Analysen, hatte es ermöglicht, fünf Brandherde entlang der Provinzialstraße zu finden, die an die von den Bränden betroffenen Gebiete grenzten.
Daher die Identifizierung eines Verdächtigen. Dann endeten die Prozesse ersten und zweiten Grades mit Überzeugung.