Die Geschworenen für den Schwurgerichtsprozess zu den Terroranschlägen vom 22. März 2016 können am 10. Oktober nicht zusammentreten. Die für diesen Tag geplante Sitzung findet daher nicht statt. Das teilt der Presserichter des Berufungsgerichts Brüssel mit. Die Entscheidung kommt, nachdem die FÖD-Justiz am Mittwochabend den Vorsitzenden des Schöffengerichts, Massart, darüber informiert hatte, dass es unmöglich sei, die angeforderten Anpassungen an der Angeklagtenbox vor dem 10. Oktober fertig zu haben.
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