Die flämische Prämie für Abriss und Wiederaufbau erstreckte sich auf das gesamte Gebiet

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In der Erklärung vom September hieß es bereits, dass die flämische Prämie für Abriss und Wiederaufbau auf unbestimmte Zeit verlängert wird. Nun wird auch klar, dass es ab sofort bundesweit beantragt werden kann. Bisher war dies nur außerhalb städtischer Gebiete möglich.

Bei der Aufstellung des Haushalts hat die Bundesregierung angekündigt, dass die ermäßigte Mehrwertsteuer für Abriss und Wiederaufbau nun bundesweit gelten soll. Allerdings gibt es Bedingungen. Beispielsweise gilt die Maßnahme nur für Privatpersonen, die ein Eigenheim mit einer maximalen Wohnfläche von 200 Quadratmetern bauen lassen.

Wer von der Mehrwertsteuerermäßigung ausgeschlossen ist, kann eine flämische Prämie von 10.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass das neue Haus oder die neue Wohnung nicht an das Erdgasnetz angeschlossen ist. Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass der Abriss gemäß den Anforderungen der Asbestsanierung durchgeführt wurde.



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