Europäische Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen bald offenlegen, ob an ihrem Arbeitsplatz ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle besteht. Dies ist eine der Maßnahmen, auf die sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates geeinigt haben, um Lohndiskriminierung zu bekämpfen.
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