In dem Schreiben bittet die Kommission um zusätzliche Informationen über die Maßnahmen, die das Unternehmen ergriffen hat, um „seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Werbepraktiken von Facebook und Instagram nachzukommen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Außerdem wünscht sie sich weitere Erläuterungen zu den Empfehlungssystemen, die den Nutzern bestimmte Inhalte vorschlagen, und zur Risikoanalyse, die im Zusammenhang mit der Einführung des Abonnements durchgeführt wurde.
Seit letztem Herbst bietet Meta Facebook- und Instagram-Nutzern ein kostenpflichtiges Abo ohne Werbung an. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich dafür zu entscheiden, keine personalisierte Werbung mehr zu sehen. Für Nutzer, die kein Abonnement wünschen, ändert sich nichts.
Mit dieser Formel wollte Meta die europäischen Regeln zum Schutz personenbezogener Daten (DSGVO) einhalten, Verbraucherorganisationen zufolge handelt es sich jedoch lediglich um eine „Tarnwand“, um Verstöße gegen die Datenschutzgesetze zu verschleiern. Am Donnerstag reichten acht Verbände bei ihren nationalen Behörden Beschwerde gegen das Abonnement ein.
Das Auskunftsersuchen ist ein erster Schritt in einem Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA). Der Ausschuss hatte Meta zuvor auch um weitere Erläuterungen gebeten, wie das Unternehmen mit dem Jugendschutz, der Verbreitung illegaler Inhalte und Desinformation im Zusammenhang mit Wahlen umgeht.
Meta muss bis zum 22. März auf Fragen zum Abonnement antworten. Auf dieser Grundlage prüft die Kommission mögliche nächste Schritte.
Das DSA erlegt Online-Plattformen neue Pflichten auf, um ihre Nutzer vor illegalen Inhalten, Desinformation und Missbrauch zu schützen. Die Verweigerung der Zusammenarbeit oder die Angabe falscher, unvollständiger oder irreführender Informationen kann zu schwerwiegenden finanziellen Sanktionen führen.