Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde fordert die Aufsichtsbehörden in der gesamten EU auf, hart gegen Banken und Investmentgesellschaften vorzugehen, die gegen Regeln zur Förderung der Vielfalt verstoßen, nachdem ihre Untersuchungen gezeigt haben, dass mehr als ein Viertel der Gruppen die 2014 eingeführten Anforderungen immer noch ignorieren.
Die EBA, die das von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Aufsichtsbehörden durchgesetzte Regelwerk schreibt, sagte am Dienstag, dass 27 Prozent der fast 800 von ihr überprüften europäischen Banken und Investmentgesellschaften immer noch nicht die Diversitätsrichtlinien geschaffen haben, die vor fast einem Jahrzehnt gesetzlich vorgeschrieben wurden vor.
Der Bericht der EBA zeichnete auch die schmerzhaft langsamen Fortschritte von Banken und Investmentgesellschaften bei der Verbesserung der Diversität ihrer Top-Managementteams und Aufsichtsräte auf, die zu fast 75 Prozent männlich bleiben und weiterhin Männer mehr als Frauen für ihre Dienste bezahlen.
Der Bericht kommt fast ein Jahrzehnt, nachdem die EU gesetzliche Anforderungen geschaffen hat, die Banken und andere Finanzdienstleistungsunternehmen dazu verpflichten, das überwiegend weiße, männliche und mittlere Altersprofil ihrer Vorstandsetagen und Vorstände im Zuge der Finanzkrise anzugehen.
Zu den Regeln gehörte die Forderung, dass alle Unternehmen eine Diversitätsrichtlinie für ihre Vorstände festlegen und dass größere Unternehmen Ziele zur Verbesserung der Vielfalt ihrer Führungsteams festlegen.
Die Annahme der Richtlinien war bei größeren Instituten besser, wo die Einhaltung bei einer Gruppe, die hauptsächlich aus großen Banken bestand, 94 Prozent betrug. Die EBA kritisierte jedoch den Ansatz dieser Gruppe, verbindliche Ziele festzulegen, wobei fast 40 Prozent festgestellt haben, dass sie sich „sehr niedrige“ Ziele gesetzt haben, darunter einige, die einen Frauenanteil von weniger als 25 Prozent in Vorständen anstrebten.
Bernd Rummel, Politikexperte bei der EBA, bezeichnete die Zahl der Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, als „einfach nicht akzeptabel“ und sagte, der in Paris ansässige Gesetzgeber werde eine „spezifische Übung“ durchführen, um zu sehen, ob die Aufsichtsbehörden dieser Aufgabe gewachsen seien.
Die EBA will, dass sie Aufsichtsbefugnisse nutzen, um Banken und Investmentgesellschaften zur Einhaltung von Regeln zu zwingen. Diese Optionen könnten höhere Kapitalanforderungen und Geschäftsbeschränkungen beinhalten.
Die Forderungen der EBA zur Durchsetzung der Standards würden die Unternehmen nicht nur gerechter machen, sondern auch sicherer durch die Bekämpfung von Gruppendenken.
Rummel sagte, eine Diskussion im Vorstand der europäischen Aufsichtsbehörden der EBA habe nahegelegt, dass es „eine große Bereitschaft“ gebe, das Problem zu lösen.
Die Bankenaufsicht hat die Einhaltung der Diversity-Regeln bereits zu einem Bestandteil ihrer jährlichen aufsichtlichen Überprüfung gemacht. Wenn festgestellt werde, dass eine Bank wiederholt gegen ihre Diversitätsverpflichtungen verstoßen habe, „dann werden die Maßnahmen der Aufsicht härter“, sagte er.
Die EBA möchte außerdem, dass die Aufsichtsbehörden prüfen, ob die Entlohnungspolitik der Unternehmen „geschlechtsneutral“ ist – wie es das EU-Recht vorschreibt. Die EBA-Überprüfung ergab, dass weibliche Geschäftsführer durchschnittlich 9,5 Prozent weniger verdienten als männliche Kollegen, sogar ohne die Gehälter von Vorstandsvorsitzenden. Weibliche Non-Executive Directors verdienten fast 6 Prozent weniger.
Die EU-Politik fördert die Diversität in Bezug auf Geschlecht, Alter, Bildungshintergrund und Geographie, aber die politische Arbeit hat sich hauptsächlich auf das Geschlecht konzentriert.
Insgesamt stellte die EBA fest, dass Frauen 18 Prozent der Geschäftsführer von Banken und Investmentgesellschaften ausmachten, gegenüber 15 Prozent drei Jahre zuvor, als die Daten auch das Vereinigte Königreich umfassten. „Der Effekt ist nicht riesig“, sagte Rummel und erläuterte, wie die Zahl der analysierten Institutionen nur von 834 auf 791 zurückging, da sowohl Großbritannien als auch Norwegen ausfielen.
Der Frauenanteil in Aufsichtsräten stieg im Zeitraum 2018-21 von 22 Prozent auf 26 Prozent, während der Anteil weiblicher Vorstandsvorsitzender von 8 Prozent auf 11 Prozent stieg.