Die Bulldogge verklagt Red Bull: „Etwas Wunderbares wurde ermordet“

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Der Energydrink aus dem Coffeeshop The Bulldog Palace. Der Eigentümer fordert Schadensersatz von Red Bull.Bild Lina Selg

Es ist nicht das erste Mal. Doch dieses Mal ist es anders: Wo zuvor Red Bull gegen De Vries vor Gericht zog, ist es nun De Vries, der den österreichischen Energy-Drink-Hersteller zur Rechenschaft zieht. „Weil“, sagt er, „ich mich nicht so verarschen lasse, wie sie es bei einem anderen Konkurrenten getan haben.“ Laut De Vries hat Red Bull eines seiner Produkte „getötet“: The Bulldog Energy Drinks. Er fordert Schadensersatz. Im vergangenen Jahr ließ er im Vorgriff auf den Ausgang dieses Verfahrens das Vermögen von Red Bull in Höhe von 49 Millionen Euro beschlagnahmen.

Es begann vor vierzig Jahren, als im Juli 1983 sowohl Red Bull als auch The Bulldog innerhalb weniger Tage voneinander ihre Markennamen für einen Energy-Drink registrierten. Anfangs bereitete es keine Probleme, doch 2003 – zu einer Zeit, als der Energy-Drink-Markt rasant wuchs – fand De Vries auf seiner Matte einen Brief mit der Ankündigung „Hölle und Verdammnis“.

Das österreichische Unternehmen, das im vergangenen Jahr mehr als 11 Milliarden Dosen verkaufte, wollte nicht nur, dass De Vries die Produktion seines Energy-Drinks einstellte, es durfte auch den Namen The Bulldog überhaupt nicht mehr verwenden. Später wurde diese Anforderung abgeschwächt und auf den Energy-Drink beschränkt.

Über den Autor
Elsbeth Stoker berichtet als Regionalreporterin de Volkskrant Entwicklungen in Amsterdam und Umgebung. Sie hat zuvor viel über Polizei, Justiz und Kriminalität geschrieben. Sie hat unter anderem den Podcast gemacht Graue Zoneüber eine umstrittene Undercover-Methode.

Zunächst entschied das Amsterdamer Gericht 2007 gegen Red Bull, doch 2010 entschied das Gericht, dass die Österreicher durchaus Recht hatten. Dieses Urteil wurde jedoch 2015 vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und 2017 verlor Red Bull den Fall vor dem Haager Berufungsgericht.

Millionenanspruch

„Und so“, sagt De Vries, „hat ihm Red Bull die Möglichkeit genommen, internationale Marktanteile zu gewinnen.“ Denn unmittelbar nach dem Gerichtsurteil im Jahr 2010 teilte ihm Red Bull mit, dass eine Klage in Millionenhöhe folgen würde, wenn er nicht innerhalb weniger Tage mit dem Verkauf seines Getränks aufhöre.

Nach Ansicht des Anwalts von De Vries hätte Red Bull damals überhaupt nicht damit drohen dürfen: Der Fall lief noch vor dem Obersten Gerichtshof, und das Urteil war noch nicht rechtskräftig. „Ihre Strategie hatte irreversible Folgen.“

Das sieht das österreichische Unternehmen anders. Laut den Anwälten von Red Bull besteht kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Untergang des Energy-Drinks von De Vries und den Gerichtsverfahren, die Red Bull geführt hat. Darüber hinaus wären De Vries die zweistelligen Millionenbeträge überhaupt nicht entgangen. Denn, so stellt der Anwalt vor Gericht fest: De Vries habe vor 2010 mit seinem Getränk keinen Gewinn gemacht.

Der Coffeeshop-Inhaber hört offenbar resigniert zu. „Aber die Emotionen kochen hoch“, versichert er dem Richter. „Ich kämpfe hier gegen einen multinationalen Konzern.“ Natürlich habe ich nie einen Gewinn gemacht. Ich hatte damals ein junges Unternehmen und musste eine Stelle gewinnen. Ich könnte nicht wie Red Bull sagen: Du musst mein Getränk für zwei Euro kaufen. Ich habe es manchmal unter dem Marktpreis verkauft. Ich habe immer noch gesät, konnte aber nie ernten.“

Das Gericht wird seine Entscheidung Ende Dezember treffen.



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