Deutsche/Cum-Ex: Double Dipping bedeutet doppelten Ärger für Banker

DeutscheCum Ex Double Dipping bedeutet doppelten Aerger fuer Banker


Die Grenzen der Steuervorschriften zu umgehen, ist für Finanzinstitute eine profitable Aktivität – für eine Weile. Aber Sie können leicht erwischt werden, wenn sich das politische und rechtliche Umfeld ändert. Der Fehler der Deutschen Bank bestand darin, die Bitten der bonushungrigen Banker zu beachten und die Warnungen der eigenen Steuerexperten zu ignorieren.

Die Erbsenzähler sagten, die Deutsche Bank könnte am Ende gegen die Regeln verstoßen, wenn sie sich auf das lukrative „Cum-Ex“-Handelskarussell einlassen würde. Eine interne Untersuchung hat ergeben, dass genau das danach passiert ist.

Das internationale Steuersystem hat mehr Schlupflöcher als eine mittelalterliche Burg. Neue erscheinen, selbst wenn alte schließen. Beispiele? Viele Jahre lang boten britische Makler „Bed and Breakfast“-Dienste an. Kunden nutzten diese, um Portfolios zu verkaufen und zurückzukaufen, um sich künstliche Vorteile bei der Kapitalertragssteuer zu verschaffen. Dann war da noch die berühmte Abteilung für strukturierte Produkte von Barclays, die in den Nullerjahren riesige Summen mit steuerbasierten Geschäften verdiente. Schließlich ist modernes Private Equity geschickt darin, Risikokapital auf die steuerlich abzugsfähige Fremdkapitalseite der GuV zu schieben.

Was „Cum-Ex“ betrifft, so bezieht sich der Jargon auf eine Steuer- und Regulierungsarbitrage unter Verwendung von Aktien, die entweder mit oder ohne Dividenden sein können, wie der Name schon sagt. Typischerweise nutzten ein ausländischer Leerverkäufer und ein steuerbefreiter deutscher Investmentfonds rechtliche Unklarheiten im Steuerrecht aus. Sie teilten den Wert der Rückforderung der Quellensteuer auf die Dividenden deutscher Unternehmen.

Das Problem war, dass ein hartnäckiger deutscher Long-Fonds ohne Beteiligung am Handel die Steuer normalerweise zurückgefordert hatte. Cum-Ex-Geschäfte stellten daher eine Form des „Double Dip“ dar – zwei Anträge auf Steuererleichterung mit demselben Vermögenswert.

Die Deutsche hat möglicherweise den Cum-Ex-Handel durch die Kreditvergabe an Investmentfonds erleichtert, ohne jedoch als Auftraggeber aufzutreten. Außerdem war das alles vor einem Jahrzehnt oder so. Die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Skandal im Schneckentempo. Der derzeitige Vorstandsvorsitzende Christian Sewing war zu dieser Zeit relativ jung. Er versucht, der ehemals risikofreudigen Investmentbank eine nüchternere Kultur einzuflößen.

Inzwischen hat sich die Einstellung der Öffentlichkeit zum Thema Steuern deutlich verändert. Vor der Finanzkrise war die Trennlinie zwischen legalen und illegalen Praktiken verschwommen. Seitdem steht diese Frage lediglich vor der noch subjektiveren Frage, ob ein Unternehmen einen angemessenen Steuerbetrag zahlt. In diesem Umfeld sollten die Chefs von Investmentbanken keine Bedenken haben, Geschäfte abzulehnen, die nur der Realisierung künstlicher Steuergewinne dienen.



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