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Roula Khalaf, Herausgeberin der FT, wählt in diesem wöchentlichen Newsletter ihre Lieblingsgeschichten aus.
Victor Jacobsson, der zurückgezogen lebende Mitbegründer, der im Zentrum des Vorstandskonflikts von Klarna steht, hat über Zweckgesellschaften eine Beteiligung am Unternehmen aufgekauft, um vor dem erwarteten Börsengang einer seiner größten Anteilseigner zu werden.
Der genaue Umfang von Jacobssons Besitz ist unklar, unter anderem weil er Anteile über verschiedene Unternehmenseinheiten hält. Sein Anteil beläuft sich jedoch auf Hunderte Millionen Dollar und könnte den etwa achtprozentigen Anteil von Vorstandschef Sebastian Siemiatkowski übersteigen, sagen mit der Angelegenheit vertraute Personen.
Jacobsson war 2005 zusammen mit dem derzeitigen Leiter der Gruppe, Siemiatkowski, Mitbegründer des schwedischen „Jetzt kaufen, später bezahlen“-Pioniers Klarna im Wert von 6,7 Milliarden US-Dollar. Obwohl er in den Anfangsjahren als Finanzvorstand des Unternehmens fungierte, verließ Jacobsson Klarna im Jahr 2012.
Dennoch gehörte Jacobsson im Laufe der Jahre zu den aktivsten Investoren des Unternehmens und nutzte sein „Vorkaufsrecht“, um Klarna-Aktien auf dem Sekundärmarkt über Zweckgesellschaften aufzukaufen, sagen mit den Transaktionen vertraute Personen.
Nach Angaben von mit der Angelegenheit vertrauten Personen hat er anderen Anlegern dieser Vehikel Gebühren und Zinsen in Rechnung gestellt, um von seinen Rechten als Mitgründer zu profitieren. Siemiatkowski hat seine Position bei Klarna auch durch eine Zweckgesellschaft gestärkt.
Jacobsson besitzt direkt etwa 4 Prozent des Unternehmens, könnte aber mehr als das Doppelte dieses Betrags besitzen, wenn seine indirekten Anteile berücksichtigt werden, sagten mit der Angelegenheit vertraute Personen.
Er habe eine „sehr große Kauflust“ gehabt, sagte einer der Leute.
Es ist unklar, wie genau Jacobsson diese Käufe finanziert hat und inwieweit er mit Dritten zusammenarbeitet.
Die Höhe von Jacobssons Anteil und sein Einfluss auf das Unternehmen standen in den letzten Wochen auf dem Prüfstand, nachdem Klarnas größter Investor Sequoia Capital – der einen Anteil von 22 Prozent hält – es nicht geschafft hatte, den ehemaligen Leiter der Risikokapitalgruppe, Michael Moritz, als Vorsitzenden zu verdrängen.
Im Mittelpunkt des Konflikts standen Spannungen über den Einfluss bestimmter Aktionäre auf die Unternehmensführung von Klarna. Sonderstimmrechte ähnelten mittlerweile einer „Schatten-Governance-Struktur, die die Handlungsfähigkeit des Vorstands einschränkte“, sagte eine Person.
Klarna gründet eine neue britische Holdinggesellschaft im Rahmen der Pläne, seine Unternehmensstruktur zu vereinfachen und seinen Sitz vor der erwarteten Börsennotierung in New York zu verlegen.
Sobald die Gesellschaft ihren Sitz verlegt, bestehen für bestimmte Anleger möglicherweise nicht mehr die gleichen Sonderrechte im Rahmen neuer Gesellschafterverträge.
Zwei Fragen, die im Vorstandsstreit aufkamen, waren, ob die Mitbegründer von Klarna und einige andere Aktionäre Sonderrechte zum Kauf von Aktien behalten würden und ob Siemiatkowski nach dem erwarteten Börsengang Super-Stimmaktien von Klarna erhalten sollte, so Personen mit Kenntnissen darüber Uneinigkeit.
Ein Sprecher von Siemiatkowski sagte, es gebe keinen Vorschlag, Sonderrechte für bestimmte Aktionäre oder ausgewählte Aktionärsgruppen einzuführen, und der Vorstandsvorsitzende unterstütze die Abschaffung von Sonderrechten.
Jacobsson war einer der ersten, der das Unternehmen als vielversprechend erkannte, als er Siemiatkowski an der Stockholm School of Economics traf. Die Gründer von Klarna haben jedoch unterschiedliche Wege eingeschlagen.
Siemiatkowski ist einer der entschiedensten Befürworter der Branche „Jetzt kaufen, später bezahlen“. Jacobsson spricht nur noch selten öffentlich und investiert seit seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen selbst in Risiko- und Wachstumsunternehmen. Der dritte Mitgründer, Niklas Adalberth, hat vor Jahren den Großteil seiner Anteile abgestossen, um eine Stiftung zu gründen.
Sowohl Klarna als auch Jacobsson lehnten eine Stellungnahme ab.