Der Unternehmer kann die Adresse im Register der Handelskammer schützen

Der Unternehmer kann die Adresse im Register der Handelskammer schuetzen

Denn Unternehmer stören sich in letzter Zeit immer mehr daran, dass ihre Daten ganz einfach bei der IHK erfragt werden können. Diese werden beispielsweise online veröffentlicht (Doxing), für Marketingzwecke oder sogar physische Drohungen verwendet. Das Repräsentantenhaus fordert daher seit langem die Streichung von Adressen aus dem Register.

Dies ist nur noch möglich, nachdem jemand tatsächlich bedroht wurde. Adriaansens ist nun bereit, noch einen Schritt weiter zu gehen. Alle Einzelunternehmen können in Kürze einen Antrag auf Schutz ihrer Adresse stellen. Sie müssen dann eine alternative Postanschrift angeben, beispielsweise ein Postfach. Eine Gesetzesänderung wird vorgenommen, aber der Minister hat die Handelskammer gebeten, die neue Methode in der Praxis anzuwenden.

Zwielichtige Unternehmen

Außerdem werden Telefonnummern und E-Mail-Adressen überhaupt nicht mehr im Handelsregister öffentlich, was für alle Personen und Unternehmen gilt. Auch die Verwendung von Daten aus dem Register für das Marketing wird untersagt.

Adriaansens achtet jedoch darauf, dass Shielding keinen Raum für Schattenfirmen bietet: „Es bleibt möglich, bestimmte Daten zu prüfen, um die Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr zu wahren und Betrug vorzubeugen. Schließlich darf die Abschirmung nicht dazu führen, dass unzuverlässige Unternehmer ihre Kunden oder andere Unternehmen leicht betrügen können.“



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