Der Südbonus ist für 2023 freigeschaltet: Ausgabenmitteilung ab 8. Juni

Der Suedbonus ist fuer 2023 freigeschaltet Ausgabenmitteilung ab 8 Juni


Mit der vom Finanzamt erlassenen Bestimmung 188347/2023 wird die Möglichkeit eröffnet, den Bonus für Investitionen im Süden auch für die im Jahr 2023 anfallenden Ausgaben zu beantragen. Monate des Jahres wurden bereits eine Reihe von Investitionen getätigt. Als Übermittlungsfrist wird durch die Vorschrift zunächst der 8. Juni 2023 festgelegt.

Steuergutschriften

Es sei daran erinnert, dass sich das Antragsformular auf die Verwendung von Steuergutschriften für Investitionen im Süden gemäß Artikel 1 Absätze 98 bis 108 des Gesetzes 208/2015 in den Sonderwirtschaftszonen (Zes) bezieht, deren Artikel 5 des Gesetzesdekrets 91/2017, umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz 123/2017, und in den vereinfachten Logistikzonen (Zls), auf die in Artikel 1, Absätze 61 bis 65-bis, des Gesetzes 205/2017 Bezug genommen wird.

Die Nachrichten

Wenn man durch die Seiten des neuen Modells scrollt, bemerkt man sofort einen wesentlichen Unterschied zu den Vorgängerversionen. Tatsächlich ist es im neuen, von der Finanzverwaltung lizenzierten Format möglich, nur die im Jahr 2023 getätigten Investitionen zu erklären; Daher können die in den Vorjahren getätigten Investitionen nicht mehr vorgetragen werden. Dies bringt eine konkrete Schwierigkeit für alle Unternehmen mit sich, die den möglicherweise bereits im Jahr 2022 gewährten Bonus, der ihnen aufgrund einer zeitlichen Verschiebung der Ausgaben erst im Jahr 2023 angefallen ist, remodulieren und korrigieren müssen.
Zu diesem Zweck ist es daher erforderlich, zwei verschiedene elektronische Formulare zu versenden: ein erstes zur Korrektur des alten Modells, in dem die Kürzung des gewährten Bonus hervorgehoben wird, und ein neues, um die Anerkennung des Bonus für aufgeschobene Investitionen zu beantragen 2023.

Das alte Modell

In diesem Zusammenhang wird in der betreffenden Bestimmung hervorgehoben, dass das alte Antragsmodell bis spätestens 31. Dezember weiterhin ausschließlich zur Beantragung der bis zum Jahr 2022 angesammelten Förderung genutzt werden kann.
Die Regelungen für diejenigen, die auch im Jahr 2023 eine Investition tätigen, die mit der Anrechnung einer Steuergutschrift von mehr als 150.000 Euro einhergeht, haben sich jedoch nicht geändert. In diesem Fall geht aus den Anweisungen hervor, dass es immer notwendig sein wird, alle für die Anti-Mafia-Überprüfung des Antragstellers nützlichen Informationen anzugeben.

Wie in der Einleitung hervorgehoben, wird das neue Modell auch für Investitionen in den Zes und Zls anwendbar sein, wo zu den geförderten Investitionen auch Bauland und Gebäude gehören.



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