Der Verlust zum 30. Juni 2022 verringerte sich von 254 auf 239 Millionen, der des Vorjahres stieg jedoch von 209,9 auf 226,8 Millionen
Der scheidende Vorstand von Juventus, der heute Nachmittag bis zur Amtseinführung der neuen Direktoren am 18. Januar ebenfalls von Andrea Agnelli geleitet wird, genehmigte den Entwurf des Jahresabschlusses und den Konzernabschluss für das am 30 Erleichterungen erhielten nach der ursprünglich genehmigten Version einen Verlust von 254,4 Millionen. Der neue Jahresabschluss, der von der Hauptversammlung am 27. Dezember 2022 gebilligt wird, weist gegenüber den vorgenommenen Anpassungen einen Verlust von 239,3 Mio. aus, der stattdessen für das Vorjahr den Verlust von 209,9 Mio. auf den damals genehmigten erhöht hat 226,8 Millionen der überarbeiteten Version jetzt.
Wiederzulassung
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„Die erneute Genehmigung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2022 – erklärt Juventus – folgt den Analysen und Bewertungen, die der Verwaltungsrat am 28 die Prüfung der ermittlungsrelevanten Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft in Bezug auf die in den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2020/2021 durchgeführten sogenannten „Gehaltsmanöver“. Die Direktoren wiederholen, dass „obwohl die gewählte Rechnungslegungsmethode (in der vorherigen Version, ed) unter die von den anwendbaren Rechnungslegungsstandards zulässigen fällt, hat das Unternehmen im Zuge der Annahme einer Perspektive erhöhter Vorsicht beschlossen, einige Schätzungen und Annahmen zu revidieren, die Anpassungen der Schätzungen der Kosten für Ende Juni 2020, 2, beinhalten Ende Juni 2021 und Ende Juni 2022. Juventus wird weiterhin mit den Aufsichts- und Branchenbehörden zusammenarbeiten und kooperieren, unbeschadet des Schutzes seiner Rechte in Bezug auf die Streitigkeiten, die gegen die Jahresabschlüsse und Pressemitteilungen des Unternehmens von Consob und der Staatsanwaltschaft“.
Erläuterung
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Was hat sich im neuen Weiß geändert? Juventus erklärt: „Der Verwaltungsrat hat im Prozess der Annahme einer Perspektive erhöhter Vorsicht, nachdem er mögliche alternative Rechnungslegungsmethoden sorgfältig geprüft hat, einen neuen Entwurf des Abschlusses und einen neuen Konzernabschluss zum 30. Juni 2022 genehmigt, in dem die Schätzung der Wahrscheinlichkeit der Erfüllung der Voraussetzungen für den Verbleib im Kader für jene Spieler nach oben revidiert, die in den Fußballsaisonen 2019/2020 und 2020/2021 auf einen Teil ihres Gehalts verzichteten und mit denen nachträglich jeweils Lohnzuschläge vereinbart wurden und “ Treuebonus“ und die Rückstellungen für die Entgelte für den Lohnaufschlag des sogenannten „ersten Manövers“ und die Entgelte für den „Treuebonus“ des sogenannten „zweiten Manövers“ wurden von Beginn an zeitanteilig berücksichtigt Termine eines sog. „konstruktiven Schuldverhältnisses“ aufsichtlich ermittelt, mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger, im Juni 2020 für r das sogenannte „erste Manöver“ (Monat, in dem die Sportwettkämpfe wieder aufgenommen wurden) und im Mai 2021 für das sogenannte „zweite Manöver“ (Monat, in dem die Entwürfe der Zusatzvereinbarungen unterzeichnet worden wären). Dieser Ansatz führt zu einer anderen Verteilung der oben genannten Kosten auf die am 30. Juni 2020, 2021 und 2022 endenden Geschäftsjahre im Vergleich zu dem, was in den zuvor genehmigten Jahresabschlüssen der Gesellschaft gezeigt wird. Umgekehrt sind die Auswirkungen dieses Ansatzes auf die Cashflows und die Nettofinanzschulden für die Geschäftsjahre zum 30. Juni 2020, 2021 und 2022 gleich null.“ Insbesondere geht der Verlust von 90 auf 93 Millionen für 2019-20, von 210 auf 227 für 2020-21 und von 254 auf 239 für 2021-22.
Uefa
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Die Administratoren geben auch Rechenschaft über das von der UEFA gegen Juventus eröffnete Verfahren: „Am 1. Dezember 2022 hat die UEFA-Kontrollstelle für die Finanzkontrolle ‚nach den mutmaßlichen finanziellen Verstößen, die kürzlich nach dem vom Consob und der Öffentlichkeit eingeleiteten Verfahren veröffentlicht wurden Staatsanwalt von Turin“ ein Verfahren eingeleitet, das darauf abzielt, die Einhaltung des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay – Ausgabe 2018 – zu überprüfen. Das Unternehmen wird im Rahmen des Verfahrens uneingeschränkt mit der UEFA zusammenarbeiten und alle nützlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen dem Nachweis, dass sich die wirtschaftliche, Eigenkapital- und Finanzlage des Unternehmens im Vergleich zu dem, was der CFCB im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Vergleichsvereinbarung gemeldet wurde, nicht wesentlich geändert hat“.
2. Dezember 2022 (Änderung 2. Dezember 2022 | 23:53)
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