Der Oberste Gerichtshof von Panama weigert sich, die gleichgeschlechtliche Ehe anzuerkennen: „Kein Grundrecht“

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Seit 2016 gingen beim Obersten Gerichtshof Panamas mehrere Beschwerden von gleichgeschlechtlichen Paaren gegen das Familiengesetz ein, das nur die Ehe zwischen Mann und Frau anerkennt. Doch das ist nach Ansicht der Paare verfassungswidrig. Daher beantragten sie die Anerkennung ihrer in anderen Ländern geschlossenen Ehen.

Ihr Antrag scheiterte am Obersten Gerichtshof. „Trotz der Veränderungen, die in der Realität eintreten können“, genießt die gleichgeschlechtliche Ehe in Panama „keine konventionelle und verfassungsmäßige Anerkennung“, heißt es in dem Urteil. Sechs der neun Richter des Gerichts gaben ihre Zustimmung.

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs sind die Standards des Familiengesetzes „objektiv und rational durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt, Gemeinschaften zu begünstigen, aus denen Familien aufgebaut werden können und die die menschliche Spezies und folglich die Gesellschaft erhalten“.



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