Der Kalender und die neuen Abwehrmaßnahmen: Steuerfristen und -kontrollen

1698387031 Der Kalender und die neuen Abwehrmassnahmen Steuerfristen und kontrollen

Das Finanzamt ändert die Fristen: alle für 2024 und 2025 geplanten Änderungen mit kürzerem Kalender. Aber nicht nur das, denn auch das Steuerzahlergesetz ändert sich mit mehr Verteidigungsmöglichkeiten bereits in der Phase des Kreuzverhörs und der Stärkung der Selbstverteidigung. Es ist die Konsequenz aus den beiden weiteren Durchführungsverordnungen der Steuerdelegation, die am 23. Oktober vom Ministerrat geprüft wurden.

Zu den wichtigsten Aspekten zählen die Ausweitung des vorgefertigten Formulars auch auf Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die einheitliche Frist für Steuererklärungen, die auf den 30. September festgelegt ist. Außerdem wird auf eine Vereinfachung gedrängt, da weniger Daten von den Steuerzahlern verlangt werden.

Zu den weiteren Neuigkeiten, die die Experten von Sole 24 Ore im neuen Focus on Regulations and Taxes erklären, der am Donnerstag, 2. November, für einen Euro zuzüglich des Zeitungspreises erscheint, gehören auch die ausführlichen Informationen zu den Steuervorbescheiden, die vorliegen unterliegen den Gebühren und den Steuergrenzen für mehrere Veranlagungen im selben Steuerjahr.



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