„Ich kann die Entscheidung, keine ernsthaften Maßnahmen gegen die Täter schwerer Verbrechen zu ergreifen (in Venezuela, Anm. d. Red.), nicht länger verteidigen.“ Mit diesen Worten tritt der renommierte Menschenrechtsanwalt Claudio Grossman in einer E-Mail an Karim Khan, Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), zurück. Grossman wurde im November 2021 zum Sonderberater ernannt, um die Lage in Venezuela zu überwachen und den IStGH zu beraten. Auch die venezolanische Opposition wirft dem IStGH vor, mit zweierlei Maß zu messen.
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