Der Höchstbetrag für die Gasstrafe steigt von 350 auf 500 Euro

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Die GAS-Verordnung ist ein nützliches Instrument für Kommunen, um häufig auftretende Belästigungen – wie öffentliches Urinieren, Nachtlärm und illegale Müllentsorgung – schnell und reibungslos anzugehen. Der von Innenministerin Annelies Verlinden (CD&V) vorgelegte Gesetzentwurf erleichtert die Verhängung einer GAS-Strafe.

Beispielsweise erhalten Mitglieder der Community Watch Zugriff auf Daten aus dem National Register und der Crossroads Bank for Vehicles. Dies sollte zu Effizienzgewinnen und einer schnelleren Durchsetzung führen. Zudem werden die Höchststrafen von 350 auf 500 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass hartnäckigen Straftätern härter begegnet werden kann.

Der Gesetzentwurf wurde von der Mehrheit und DéFI angenommen. Die PVDA stimmte dagegen. N-VA, Vlaams Belang und Les Engagés enthielten sich.



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