Der Fall Schild & Vrienden, in dem sich der Gründer Dries Van Langenhove und sechs Mitangeklagte unter anderem wegen Verstößen gegen Rassismusgesetze und Negationismus verantworten müssen, wird am Dienstag vor dem Strafgericht Gent eingeleitet. Ergeben sich keine neuen Verfahrensfragen, einigen sich die Parteien auf einen Abschlusskalender und der Fall kann nach Verlassen des Gerichts verhandelt werden.
SEHEN. Dries Van Langenhove verwies auf das Strafgericht
Die Staatsanwaltschaft Ostflandern hatte nach einem „Pano“-Bericht vom 5. September 2018 strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Aus ihm ging hervor, dass in geheimen Chat-Gruppen von Schild & Vrienden rassistische und antisemitische Botschaften geteilt wurden. Im Juni 2019 wurde Dries Van Langenhove offiziell angeklagt. Der Gründer von Schild & Vrienden wurde unter Auflagen freigelassen und musste unter anderem einer Führung durch die Kazerne Dossin in Mechelen folgen.
Anklage zählen
Die Plenarsitzung der Kammer hob seine parlamentarische Immunität im März 2021 auf. Van Langenhove wurde von der Ratskammer nicht wegen Negationismus angeklagt, aber er wurde wegen Verstößen gegen das Rassismusgesetz und das Waffengesetz an das Strafgericht verwiesen. Gegen die Ausschlussverfügung wegen Negationismus wurde von zwei Zivilparteien Berufung eingelegt, und die Anklagekammer (KI) entschied, dass er sich dennoch wegen Negationismus verantworten muss. Van Langenhove ist inzwischen aus der Kammer ausgeschieden.
Die meisten anderen Beschuldigten beantragten, die Anklage nicht weiter zu verfolgen, weil sie der Ansicht seien, dass keine Straftaten vorlägen, aber darüber hinaus sei auch die Aussetzung des Urteils vom Ratssaal beantragt worden. Für fünf Beschuldigte sprach die Ratskammer die Suspendierung aus, damit sie nicht vor dem Strafgericht erscheinen müssen. Letztendlich müssen sich Van Langenhove und sechs weitere Verdächtige vor dem Strafgericht verantworten. Die Universität Gent, das Interföderale Zentrum für Chancengleichheit Unia, die Liga für Menschenrechte und das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern haben unter anderem Zivilklagen eingereicht.
Eine Akte voller Verfahrensfragen
Der Fall wird am Dienstag eingeleitet und ein Abschlusskalender wird vereinbart, damit der Fall nach der gerichtlichen Beurlaubung plädiert werden kann, aber das ist in einer Akte voller Verfahrensfragen nicht sicher. So zog sich die Untersuchungsrichterin Annemie Serlippens nach einem Ablehnungsantrag von Van Langenhove und seinem Anwalt Hans Rieder zurück, die argumentierten, Serlippens sei befangen. Es folgte ein weiterer Antrag beim Kassationshof wegen Rechtsverdachts, weil eine der Zivilparteien in dem Fall ein Richter im Ruhestand ist, der dem Berufungsgericht in Gent zugeordnet war. Schließlich wurde von der Verteidigung eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechtspflege beantragt. Die AI entschied, dass ein Anschein von Befangenheit durch den Ermittlungsrichter geschaffen worden sei, was jedoch nicht zur Annullierung von Dokumenten aus der Akte geführt habe.
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