Der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg ist dem Europarat (46 Mitgliedstaaten, darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten) angeschlossen und entscheidet über mögliche Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser Text listet eine ganze Reihe von Rechten auf, wie das Recht auf Leben, auf ein faires Verfahren, auf Meinungsfreiheit, und verbietet andere, wie Folter.
Der EGMR erhält sowohl „individuelle“ Anfragen von Bürgern oder Gruppen, die glauben, dass ihre Rechte von einem an den Vertrag gebundenen Staat verletzt wurden, als auch „zwischenstaatliche“ Anfragen, die weniger zahlreich sind. Dies ist beispielsweise bei den Klagen der Ukraine und der Niederlande gegen Russland im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ostukraine und dem Absturz von Flug MH17 der Fall. Diese Anträge wurden gestern weitgehend für zulässig erklärt, und der Gerichtshof wird nun voraussichtlich über die Begründetheit des Falles entscheiden.