Den Vandalen der Denkmäler dicht auf den Fersen: Ihnen drohen bis zu drei Jahre Haft und 10.000 Euro Geldstrafe

Den Vandalen der Denkmaler dicht auf den Fersen Ihnen drohen


An dieser Stelle seien Fans, die die Ellbogen oder Joker erhoben haben, gewarnt: Werden sie beim Beschmutzen oder Beschädigen eines Brunnens, eines Denkmals oder eines Gemäldes erwischt, drohen ihnen Haftstrafen von 6 Monaten bis 3 Jahren und eine Geldstrafe von 1.500 bis 10.000 Euro. Wer Museen, Archive, Ausgrabungsstätten und Denkmäler, aber auch ein Landschaftsgut verwüstet und plündert, kann mit Freiheitsstrafe bis zu 16 Jahren bestraft werden. Strengere Strafen für diejenigen, die Kunstgegenstände stehlen oder illegal besitzen, für Menschenhändler, für Land- und Seegrabräuber.

Diebstähle und Kunstvandalen, die Razzia kommt

Einfügen eines spezifischen Titels zu Verbrechen gegen das Kulturerbe in das Strafgesetzbuch, um ein höheres Maß an Schutz und Schutz für das italienische Kunst- und Kulturerbe zu gewährleisten, das in den letzten Jahren im Mittelpunkt von immer häufigeren Angriffen, Beschädigungen, Diebstählen, Menschenhandel und illegale Operationen. Dies ist das Ziel des Gesetzes über Verbrechen gegen das kulturelle Erbe, das von der Kammer endgültig (und einstimmig) grünes Licht erhalten hat. Die neuen Regeln gehen in Richtung einer Verschärfung, mit härteren Strafen für diejenigen, die Denkmäler, Kunstwerke oder Naturschönheiten in Italien beschädigen.

Neue Verbrechen werden eingeführt

Jahrelang gewartet (der damalige Kulturminister Francesco Rutelli versuchte es zwischen 2006 und 2008), führt das Gesetz neue Verbrechen ein, darunter das des „Diebstahls von Kulturgütern“ (für das Strafen von 2 bis 6 Jahren Gefängnis, von 4 bis 10 wenn andere erschwerende Umstände vorliegen) und erhöht die Strafen für Hehlerei und Geldwäsche im Zusammenhang mit Kunst, die mit Gefängnis bis zu 10 bzw. bis zu 14 Jahren geahndet werden. Aber es bietet auch erschwerende Umstände für Verwüstungen und Plünderungen, wenn diese Kunst, Landschaft, Museen, archäologische Stätten betreffen.

Wenn der erschwerende Umstand eintritt

Alle Straftaten gegen das kulturelle Erbe werden verschärft (Strafe von einem Drittel auf die Hälfte erhöht), wenn: sie einen erheblichen Schaden verursachen; in Ausübung einer beruflichen, gewerblichen, Bank- oder Finanztätigkeit begangen werden. Außerdem wird in diesem Fall neben der Urteilsveröffentlichung auch die Nebenstrafe des Berufs- oder Kunstverbots verhängt.

Hier, zusammengefasst, was sich ändert.



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