De Croo: Mehrwertsteuer-Übergangsregelung auch für Abriss und Wiederaufbau mit Bauträger

De Croo Mehrwertsteuer Uebergangsregelung auch fuer Abriss und Wiederaufbau mit Bautraeger

Wer bis zum 30. Juni bei einem Bauträger eine Genehmigung für ein Abbruch- und Umbauvorhaben beantragt hat, kann auch im Jahr 2024 weiterhin einen Mehrwertsteuersatz von 6 Prozent für Rechnungen geltend machen. Premierminister Alexander De Croo (Open Vld) erklärte dies am Mittwoch im Parlament während der Debatte über die Grundsatzerklärung.



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