Wer bis zum 30. Juni bei einem Bauträger eine Genehmigung für ein Abbruch- und Umbauvorhaben beantragt hat, kann auch im Jahr 2024 weiterhin einen Mehrwertsteuersatz von 6 Prozent für Rechnungen geltend machen. Premierminister Alexander De Croo (Open Vld) erklärte dies am Mittwoch im Parlament während der Debatte über die Grundsatzerklärung.
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De Croo: Mehrwertsteuer-Übergangsregelung auch für Abriss und Wiederaufbau mit Bauträger
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