Das Straßburger Gericht lehnt die Berufung auf Anerkennung zweier Mütter ab

Das Strassburger Gericht lehnt die Berufung auf Anerkennung zweier Muetter


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die gegen Italien eingelegten Rechtsmittel wegen der Weigerung, im Ausland ausgestellte Geburtsurkunden unter Rückgriff auf die Praxis der Schwangerschaft für andere zu transkribieren, sowie wegen der Weigerung, bei in Italien geborenen Kindern eine zweite Mutter zu geben, für unzulässig erklärt Italien mit der Technik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Dies lesen wir in einem heute herausgegebenen Rundschreiben der Abteilung für innere Angelegenheiten des Viminale.

Die Wahl der Mittel obliegt den Staaten

Der Straßburger Gerichtshof bestätigte zwar die Notwendigkeit der Anerkennung der Beziehung zwischen dem Minderjährigen und dem „Elternteil der Absicht“, bekräftigte jedoch, dass die Wahl der Mittel zur Erreichung dieses Ergebnisses im Ermessen jedes einzelnen Staates liegt das schließt die Nutzung der Adoption des Minderjährigen ein.



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