Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden, das bereits heute für Restschuldversicherungen für diejenigen besteht, die jemals an einer schweren Krankheit gelitten haben, erstreckt sich auf die garantierte Einkommensversicherung. Das Plenum des Abgeordnetenhauses gab dafür am Donnerstagabend einstimmig grünes Licht.
ttn-de-3