Das Parlament sieht für die Fraktionsvorsitzenden der Kammer eine Gehaltserhöhung von 1.269 Euro netto pro Monat vor

Das Parlament sieht fuer die Fraktionsvorsitzenden der Kammer eine Gehaltserhoehung

Die Kammer zahlt den Vorsitzenden der Fraktionen von Montecitorio eine zusätzliche Vergütung in Höhe der bereits an die Kommissionspräsidenten gezahlten Vergütung, nämlich 2.226,92 Euro brutto pro Monat, 1.269,34 Euro netto. Die Entschädigung gilt auch für die Präsidenten der Teile der Misto-Gruppe, jedoch um die Hälfte reduziert. Dies wurde vom Präsidium von Montecitorio mit der Resolution 45/2023 beschlossen, die ANSA eingesehen hat.

Für das Jahr 2023 wird die Zusatzpauschale den Haushalten der einzelnen Fraktionen zugerechnet. Ab 2024 wird die Vergütung direkt von der Kammer gezahlt. Die notwendigen Mittel werden aus den den Fraktionen gewährten Beiträgen gedeckt und daher, so wird erklärt, ist die Operation mit den gleichen Ausgaben im Vergleich zum Gesamthaushalt von Montecitorio verbunden. Im Grunde fallen also keine zusätzlichen Kosten an.

Die Entscheidung fiel nicht einstimmig. Tatsächlich wird berichtet, dass Mitte-Rechts und Movimento 5 Stelle dafür gestimmt hätten, während sich Pd, Verdi-Links und Roberto Giachetti von IV der Stimme enthielten.

Die Zulage der Parlamentarier

Netto beträgt die Höhe der für 12 Monate gezahlten Parlamentsentschädigung 5.269,04 Euro, von der dann noch die regionalen und kommunalen Zuschläge abzuziehen sind, deren Höhe je nach Steuerwohnsitz des Abgeordneten variiert. Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Wertes dieser Zusatzsteuern beträgt der monatliche Nettobetrag der Abgeordnetenvergütung etwa 5.000 Euro.

Der Tagessatz

Als Erstattung der Lebenshaltungskosten in Rom wird dann ein Diraia von 3.503,11 Euro pro Monat anerkannt. Dieser Betrag verringert sich um 206,58 Euro für jeden Tag, an dem der Abgeordnete von den Sitzungen der Versammlung fernbleibt, in denen im elektronischen Verfahren abgestimmt wird. Als anwesend gilt der Stellvertreter, der an mindestens 30 Prozent der abgegebenen Stimmen des Tages teilnimmt. Außerdem wird eine weitere Ermäßigung von bis zu 500 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom Prozentsatz der Abwesenheiten bei den Sitzungen der Exekutive, der ständigen und besonderen Kommissionen, des Gesetzgebungsausschusses sowie der Zweikammer- und Untersuchungskommissionen gewährt B. der parlamentarischen Delegationen in internationalen Versammlungen.



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