Die Abgeordneten wollen, dass die Checklisten der Stoffe, die ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, regelmäßig aktualisiert werden, um mit dem Stand der Technik und dem Aufkommen neuer Chemikalien Schritt zu halten. Den Listen für Grund- und Oberflächengewässer würde nicht nur eine bestimmte „Untergruppe“ von PFAS hinzugefügt, sondern es müsste auch eine maximal zulässige Konzentration vereinbart werden.
Für Pestizide wie Glyphosat und Atrazin sowie pharmazeutische Produkte sollten strengere Standards eingeführt werden, hieß es. Mikroplastik sollte dann in die Checklisten aufgenommen werden, sobald es ausreichend nachgewiesen werden kann. Die Hersteller schadstoffhaltiger Produkte sollen sich an den Kosten der Überwachung beteiligen.
Das Plenum des Europäischen Parlaments stimmte dem Gesetzesentwurf mit 495 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 124 Enthaltungen zu. Wenn auch die Mitgliedstaaten ihre Position festgelegt haben, können die abschließenden Verhandlungen beginnen.
Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur ist die Wasserverschmutzung in der EU zwischen 1990 und 2010 zurückgegangen, dieser Fortschritt verlangsamte sich jedoch in den Folgejahren. Beispielsweise sind 58 Prozent des Oberflächenwassers verschmutzt. Außerdem befinden sich nur 42 Prozent der Oberflächengewässer und 77 Prozent des Grundwassers in einem „guten chemischen Zustand“.