Eine gesetzliche Lebensgemeinschaft wird bald nicht mehr automatisch aufgelöst, wenn einer der Partner eine andere Person heiratet. Dies ist das Ergebnis eines Gesetzentwurfs des CD&V-Abgeordneten Koen Geens, der heute vom Plenum des Hauses einstimmig grünes Licht erhalten hat.
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Das gesetzliche Zusammenleben wird nicht mehr automatisch durch die Eheschließung unterbrochen
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