Das gesetzliche Zusammenleben wird nicht mehr automatisch durch die Eheschließung unterbrochen

Das gesetzliche Zusammenleben wird nicht mehr automatisch durch die Eheschliessung

Eine gesetzliche Lebensgemeinschaft wird bald nicht mehr automatisch aufgelöst, wenn einer der Partner eine andere Person heiratet. Dies ist das Ergebnis eines Gesetzentwurfs des CD&V-Abgeordneten Koen Geens, der heute vom Plenum des Hauses einstimmig grünes Licht erhalten hat.



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