Das Fdi-Gesetz gegen „Öko-Vandalen“ kommt, Gefängnis für diejenigen, die das kulturelle Erbe beschmutzen

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Fratelli d’Italia sagt Öko-Vandalen den Kampf an und tut dies mit einem Gesetzentwurf, der die Maßnahmen zum Schutz des Anstands sowie die im Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafen für die Verunreinigung von Kultur- oder Umweltgütern verschärfen soll. In letzter Zeit haben sich die demonstrativen Aktionen der jungen Klimaaktivisten des Kollektivs „Last Generation“ intensiviert: Man denke nur an die Flüssigkeit schwarz in den Barcaccia-Brunnen gegossen auf der Piazza di Spagna oder die orange Farbe, die von zwei Aktivisten geworfen wird gegen den Palazzo Vecchio in Florenzderselbe, der im Januar verwendet wurde, um den Palazzo Madama, den Sitz des Senats der Republik, zu verleumden.

Annäherung verboten

Stark stigmatisierte Initiativen von Giorgia Melonis Partei, die nun mit einem Ad-hoc-Gesetz in Deckung gehen will, das Senator Marco Lisei als Erstunterzeichner sieht. Der Textentwurf wird noch fertiggestellt und besteht aus einem einzigen Artikel, der Änderungen des Gesetzesdekrets Nr. 14 vom 20. Februar 2017 und von Artikel 635 des Strafgesetzbuchs enthält. Im Einzelnen gilt für diejenigen, die eine oder mehrere Anzeigen erstattet haben oder wegen Vandalismus oder vorsätzlicher Beschädigung geschützter Kulturgüter – auch mit nicht rechtskräftiger Verurteilung – verurteilt worden sind, ein Hausverbot, für mindestens sechs Monate bis maximal ein Jahr, sich den schutzwürdigen Gebäuden in einer Entfernung von weniger als 10 Metern zu nähern.

Geld- und Gefängnisstrafen für Vandalen

Ein Verstoß gegen das Verbot wird mit einer Geldbuße zwischen 500 und 1.000 Euro geahndet. Das Fdi-Gesetz sieht außerdem Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren vor, wenn öffentliche oder religiöse Gebäude und als Kulturgut geschützte Gebäude entstellt oder verunstaltet werden.

Der illustrative Bericht

In dem erläuternden Bericht, der dem Gesetzentwurf beigefügt ist, betont die Berichterstatterin Lisei, dass „das Recht, sich für zivilen Ungehorsam zu entscheiden“ nicht „absolut mit dem Recht verwechselt werden sollte, Akte des Vandalismus durchzuführen, um die Aufmerksamkeit der Menschen auf dieses oder jenes Problem zu lenken oder brauchen»: Für den Fdi-Senator ist es «ein in keiner Weise legitimierbares Nicht-Prinzip».

Abschreckendes Ziel nicht erreicht

Lisei listet eine Reihe von Ereignissen auf, die sich im letzten Jahr ereignet haben und die zeigen würden, dass „das Ziel der Abschreckung nicht immer zum gewünschten Ergebnis führt“: „Man denke nur zum Beispiel“, fährt der Senator fort, „wer das Fahrzeug gefahren hat, einen Maserati SUV zu mieten, auf der Treppe Trinità dei Monti, für alle, die einen Teil des archäologischen Parks der Ausgrabungen von Pompeji an Bord eines Motorrollers befahren haben, auch zu mieten, für alle, die in Venedig auf dem Canal Grande Wasserski gefahren sind die Graffiti an den Wänden des Kolosseums, die Farbe auf einer Fassade des Palazzo Madama und auf anderen Gebäuden öffentlicher Einrichtungen. Solche Handlungen – bemerkt Lisei erneut – haben ihre eigene Ernsthaftigkeit und können nicht als „Angeberei“ bezeichnet werden: Sie sind im sozialen Bereich ernst, weil diejenigen, die sie begangen haben, sie entweder überhaupt nicht als Verhaltensanomalie angesehen haben oder sie begangen haben, weil sie wussten, dass sie eine sind Anomalie, aber sie haben sich absolut nicht darum gekümmert“



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