Die beiden Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments sind unzufrieden mit der Haltung mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und Deutschland, in den Verhandlungen über die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie weigern sich, die Definition des Vergewaltigungsbegriffs zu harmonisieren, indem sie von einer fehlenden Einwilligung ausgehen.
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