Das deutschsprachige Parlament wird auch das Rentensystem überprüfen

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Derzeit überschreiten nur wenige deutschsprachige Abgeordnete die Obergrenze, weil sie ihr Mandat nebenberuflich ausüben, berichtet der Bundestag.

„Die parlamentarischen Pensionen, die sie erhalten, liegen weit unter der Obergrenze des Wijninckx-Gesetzes. Ein Abgeordneter mit fünfjähriger Amtszeit erhält derzeit ein monatliches Ruhegehalt von 140 Euro brutto bzw. 280 Euro für Fraktions- oder Ausschussvorsitzende. „Nur wenige ehemalige Abgeordnete, die längere Zeit Parlamentspräsidenten oder hauptamtliche Minister waren, erhalten eine Rente, die über der Obergrenze liegt.“

Obwohl die Sonderregelung nicht rechtswidrig ist, hat die Generalversammlung der Pensionskasse entschieden, dass sie abgeschafft werden muss. Ein diesbezüglicher Vorschlag wird auf der Plenarsitzung im Mai erörtert. Gestern hat auch das wallonische Parlament angekündigt, dass es die günstige Rentenregelung abschaffen und versuchen wird, die Extras zurückzufordern.

SEHEN. Das sind die fünfzehn Politiker, die über die 20-prozentige Zusatzrente entschieden haben



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